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Ergänzungsstudium
Zulassungsvoraussetzungen
Über die Zulassung
zum Ergänzungsstudium von Referendaren, die das Studium in
Speyer im Rahmen ihres Vorbereitungsdienstes absolvieren möchten,
entscheidet die zuständige Ausbildungsbehörde (OLG,
Regierungspräsidium o.ä.).
Die Kriterien
sind von Land zu Land verschieden (z.B. Examensnote, Losverfahren). Aus
der Auswahlpraxis des jeweiligen Landes können sich zusätzliche
Zulassungskriterien ergeben. Bitte erkundigen Sie sich insoweit bei Ihrer
Ausbildungsbehörde. Die von den Ländern ausgewählten Referendare werden
gemäß sog. Länderquoten direkt von den Entsendebehörden der Länder zu uns
überwiesen.
Für sonstige
Bewerber setzt die Zulassung zum Ergänzungsstudium voraus, dass sie
bereits ein Universitätsstudium der Rechts-, Wirtschafts- oder
Sozialwissenschaften in Deutschland oder ein gleichwertiges Studium im
Ausland erfolgreich absolviert haben. Ausnahmsweise können auch
deutsche und ausländische Bewerber zugelassen werden, die eine
gleichwertige Prüfung in einem anderen, für eine Berufsausübung in der
öffentlichen Verwaltung geeigneten Studienfach abgelegt haben.
Diese Bewerberinnen und Bewerber, die sich direkt bei uns für das
Ergänzungsstudium bewerben, werden vom Rektor zugelassen.
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Stand:
12.03.2012 |
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