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folgenden Seiten sind noch im Probelauf!*
Auch nach der
aktuell laufenden Reform der Juristenausbildung wird ein Studium in
Speyer für Referendarinnen und Referendare möglich sein. An der
DHV Speyer laufen derzeit die Vorbereitungen, sowohl in der
Verwaltungsstage und Wahlstation als auch in der Anwaltsstation
(Bereich Rechtsberatung und Rechtsgestaltung) entsprechende Angebote
zu eröffnen.
Somit wird nach
Abschluss der Reform Speyer weiterhin stehen
- für
Interdisziplinarität und Praxisbezug seit 1947,
- für
Studierende, die
hier vor dem Durchstart in ihre Karriere
Verwaltungswissenschaft auf höchstem Niveau erleben,
- für
Hochschulabsolventen, die einen besonderen Wissensvorsprung in ihre berufliche Tätigkeit einbringen
- für ein Synonym
der guten Verwaltung und des Managements von morgen.
Rechtsreferendarinnen und -referendare
können weiterhin die
Weiterqualifizierungsangebote der DHV Speyer im Rahmen ihres
Vorbereitungsdienstes wahrnehmen. Das Studium erfolgt
wie bisher im Rahmen einer Zuweisung durch die Ausbildungsbehörden in der
Verwaltungs-, der Wahl- oder sogar in der Station 'Rechtsberatung
und Rechtsgestaltung (im Folgenden 'Anwaltsstation').
Im Folgenden
haben wir für Sie die nach der Reform gültigen wichtigsten Eckdaten für Ihr Speyersemester
in den einzelnen Ländern zusammengestellt.
Bitte beachten
Sie jeweils die Daten des In-Kraft-Tretens der einzelnen
Ländervorschriften sowie die Übergangsvorschriften. Die neuen
Vorschriften gelten in der Regel für Referendarinnen und
Referendare, die nach dem 1. Juli 2003 den Vorbereitungsdienst
aufnahmen. Für alle anderen gelten die bisherigen Vorschriften (und
Zuweisungsmöglichkeiten nach Speyer) bzw. Übergangsregelungen.
Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Justizprüfungsamt.
| *Hinweis: |
Trotz
größtmöglicher Sorgfalt kann es vorkommen, dass einzelne
Angaben Fehler enthalten. Bitte informieren Sie uns über
Unstimmigkeiten und fragen Sie auch Ihr
Justizprüfungsamt. |
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