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 Verwaltungswissenschaftliches
Ergänzungsstudium

Die neue Juristenausbildung
und das Studium in Speyer


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Auch nach der aktuell laufenden Reform der Juristenausbildung wird ein Studium in Speyer für Referendarinnen und Referendare möglich sein. An der DHV Speyer laufen derzeit die Vorbereitungen, sowohl in der Verwaltungsstage und Wahlstation als auch in der Anwaltsstation (Bereich Rechtsberatung und Rechtsgestaltung) entsprechende Angebote  zu eröffnen. 

Somit wird nach Abschluss der Reform Speyer weiterhin stehen

  • für Interdisziplinarität und Praxisbezug seit 1947,
  • für Studierende, die hier vor dem Durchstart in ihre Karriere Verwaltungswissenschaft auf höchstem Niveau erleben,
  • für Hochschulabsolventen, die einen besonderen Wissensvorsprung in ihre berufliche Tätigkeit einbringen 
  • für ein Synonym der guten Verwaltung und des Managements von morgen.

Rechtsreferendarinnen und -referendare können weiterhin die Weiterqualifizierungsangebote der DHV Speyer im Rahmen ihres Vorbereitungsdienstes wahrnehmen. Das Studium erfolgt wie bisher im Rahmen einer Zuweisung durch die Ausbildungsbehörden in der Verwaltungs-, der Wahl- oder sogar in der Station 'Rechtsberatung und Rechtsgestaltung (im Folgenden 'Anwaltsstation').

Im Folgenden haben wir für Sie die nach der Reform gültigen wichtigsten Eckdaten für Ihr Speyersemester in den einzelnen Ländern zusammengestellt.

Baden-Württemberg Niedersachsen
Bayern Nordrhein-Westfalen
Berlin Rheinland-Pfalz
Brandenburg Saarland
Bremen Sachsen
Hamburg Sachsen-Anhalt
Hessen Schleswig-Holstein
Mecklenburg-Vorpommern Thüringen

Bitte beachten Sie jeweils die Daten des In-Kraft-Tretens der einzelnen Ländervorschriften sowie die Übergangsvorschriften. Die neuen Vorschriften gelten in der Regel für Referendarinnen und Referendare, die nach dem 1. Juli 2003 den Vorbereitungsdienst aufnahmen. Für alle anderen gelten die bisherigen Vorschriften (und Zuweisungsmöglichkeiten nach Speyer) bzw. Übergangsregelungen. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Justizprüfungsamt.

 

 
*Hinweis: Trotz größtmöglicher Sorgfalt kann es vorkommen, dass einzelne Angaben Fehler enthalten. Bitte informieren Sie uns über Unstimmigkeiten und fragen Sie auch Ihr Justizprüfungsamt. 

 

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 Stand: 10.01.2008