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Verwaltungswissenschaftliches
Ergänzungsstudium
Informationen
für Rechtsreferendarinnen
und Rechtsreferendare aus
Sachsen-Anhalt |
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Vielen Dank für Ihr
Interesse an der Entsendemöglichkeiten von
Ausbildungsbehörden in Sachsen-Anhalt an die DHV Speyer.
Eine Entsendung nach
Speyer ist in diesem Land möglich in der
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Verwaltungsstation
§ 37 II JAPrVO
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- Bei einer
Entsendung nach Speyer besteht die
Verpflichtung, die Wahlstation in einer Behörde
abzuleisten. Anträge sind spätestens 3 Monate vor Beginn der Station
einzureichen.
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Wahlstation
§ 37 IV
Satz 2 JAPrVO
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- Notwendig
ist ein Antrag beim OLG-Präsidenten mit Ausbildungsplan,
dieser muss spätestens 4 Monate vor Stationsbeginn vorliegen.
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Verlängerte
Wahlstation
§ 38 VI JAPrVO
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- Eine
Entsendung kann auch im letzten Monat der Anwaltsstation und
den
ersten beiden Monate der Wahlstation erfolgen.
- Anträge sind spätestens 3 Monate vor Beginn der Station
einzureichen.
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Keine
Zuweisungsmöglichkeit in
der Anwaltsstation
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Die
Einstellungstermine für Rechtsreferendare in Sachsen-Anhalt sind der 1.
März und
der 1. September. Dadurch ergeben sich praktische Einschränkungen
für eine Entsendung zum "Speyer-Semester": Dieses erstreckt sich vom 1. Mai bis zum 31. Juli bzw. vom 1. November
bis 31. Januar.
Eine Entsendung nach
Speyer ist daher voraussichtlich nur möglich zum:
- Einstellungstermin
1. März in der Verwaltungsstation und in der Wahlstation im
Wintersemester
- Einstellungstermin
1. September in der Verwaltungsstation und in der Wahlstation im
Sommersemester
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Stand:
12.03.2012 |
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