Homepage
 

Studienangebot

Zulassungsvoraussetzungen

Vorlesungsverzeichnis


Bewerbung

Abschlüsse

Studienbedingungen

Vor Semesterbeginn

Im Semester

Alumni

Lehrstühle und Lehrkörper

Kontakt

 Verwaltungswissenschaftliches
Ergänzungsstudium

Informationen für Rechtsreferendarinnen
und Rechtsreferendare aus

Sachsen-Anhalt

Vielen Dank für Ihr Interesse an der Entsendemöglichkeiten von Ausbildungsbehörden in Sachsen-Anhalt an die DHV Speyer.

Eine Entsendung nach Speyer ist in diesem Land möglich in der

Verwaltungsstation

§ 37 II JAPrVO

  • Bei einer Entsendung nach Speyer besteht die Verpflichtung, die Wahlstation in einer Behörde abzuleisten. Anträge sind spätestens 3 Monate vor Beginn der Station einzureichen.

Wahlstation

§ 37 IV Satz 2 JAPrVO

  • Notwendig ist ein Antrag beim OLG-Präsidenten mit Ausbildungsplan,
    dieser muss spätestens 4 Monate vor Stationsbeginn vorliegen.

Verlängerte Wahlstation

§ 38 VI JAPrVO

  • Eine Entsendung kann auch im letzten Monat der Anwaltsstation und den 
    ersten beiden Monate der Wahlstation erfolgen.
  • Anträge sind spätestens 3 Monate vor Beginn der Station einzureichen.
Keine Zuweisungsmöglichkeit in der Anwaltsstation

Die Einstellungstermine für Rechtsreferendare in Sachsen-Anhalt sind der 1. März und der  1. September. Dadurch ergeben sich praktische Einschränkungen für eine Entsendung zum "Speyer-Semester": Dieses erstreckt sich vom 1. Mai bis zum 31. Juli bzw. vom 1. November bis 31. Januar.

Eine Entsendung nach Speyer ist daher voraussichtlich nur möglich zum:

  • Einstellungstermin 1. März in der Verwaltungsstation und in der Wahlstation im Wintersemester 
  • Einstellungstermin 1. September in der Verwaltungsstation und in der Wahlstation im Sommersemester

 

    • Für weitergehende Informationen zur DHV Speyer in der Juristenausbildung wenden Sie sich bitte an unsere Kontaktstelle

    • Weitere Informationen zum Referendariat in Sachsen-Anhalt auch beim dortigen Justizprüfungsamt

 

 

zum Seitenanfang eine Seite zurück

 Stand: 12.03.2012