|
Verwaltungswissenschaftliches
Ergänzungsstudium
Informationen
für Rechtsreferendarinnen
und Rechtsreferendare aus
Saarland |
 |
Vielen Dank für Ihr
Interesse an den Entsendemöglichkeiten saarländischer Ausbildungsbehörden
an die DHV Speyer.
Eine Entsendung nach
Speyer ist im, Saarland möglich in der
 |
Verwaltungsstation
§
24 Abs. 3 JAG
|
|
 |
Wahlstation
§ 24 Abs. 4
JAG
|
Die
Formulierung ist zwar sehr allgemein, jedoch sieht die
'Begründung' eine Entsendemöglichkeit nach Speyer vor. |
 |
Keine
Zuweisungsmöglichkeit in
der Anwaltsstation |
Die
Einstellungstermine für Rechtsreferendare im Saarland sind der 1.
Februar, der 1. Mai, der 1. August und der 1.
November. Dadurch ergeben sich praktische Einschränkungen für eine
Entsendung zum "Speyer-Semester": Dieses erstreckt sich vom 1.
Mai bis zum 31. Juli bzw. vom 1. November bis 31. Januar.
Eine Entsendung nach
Speyer ist daher voraussichtlich nur möglich zum:
- Einstellungstermin
1. Februar in der Verwaltungsstation im Wintersemester und in der
Wahlstation im Wintersemester
- Einstellungstermin
1. Mai: Aus zeitlichen Gründen keine Zuweisungsmöglichkeit
- Einstellungstermin 1.
August in der Verwaltungsstation im Sommersemester und in der
Wahlstation im Wintersemester
- Einstellungstermin
1. November: Aus zeitlichen Gründen keine Zuweisungsmöglichkeit
 |
Stand:
12.03.2012 |
|