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 Verwaltungswissenschaftliches
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Informationen für Rechtsreferendarinnen
und Rechtsreferendare aus

Saarland

Vielen Dank für Ihr Interesse an den Entsendemöglichkeiten saarländischer Ausbildungsbehörden an die DHV Speyer.

Eine Entsendung nach Speyer ist im, Saarland möglich in der

Verwaltungsstation

§ 24 Abs. 3 JAG

Wahlstation

§ 24 Abs. 4 JAG 

 

Die Formulierung ist zwar sehr allgemein, jedoch sieht die 'Begründung' eine Entsendemöglichkeit nach Speyer vor.
Keine Zuweisungsmöglichkeit in der Anwaltsstation

Die Einstellungstermine für Rechtsreferendare im Saarland sind der 1. Februar, der 1. Mai, der 1. August und der  1. November. Dadurch ergeben sich praktische Einschränkungen für eine Entsendung zum "Speyer-Semester": Dieses erstreckt sich vom 1. Mai bis zum 31. Juli bzw. vom 1. November bis 31. Januar.

Eine Entsendung nach Speyer ist daher voraussichtlich nur möglich zum:

  • Einstellungstermin 1. Februar in der Verwaltungsstation im Wintersemester und in der Wahlstation im Wintersemester
  • Einstellungstermin 1. Mai: Aus zeitlichen Gründen keine Zuweisungsmöglichkeit
  • Einstellungstermin 1. August in der Verwaltungsstation im Sommersemester und in der Wahlstation im Wintersemester
  • Einstellungstermin 1. November: Aus zeitlichen Gründen keine Zuweisungsmöglichkeit
    • Für weitergehende Informationen zur DHV Speyer in der Juristenausbildung wenden Sie sich bitte an unsere Kontaktstelle

    • Weitere Informationen zum Referendariat im Saarland beim dortigen Landesprüfungsamt

 

 

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 Stand: 12.03.2012