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 Verwaltungswissenschaftliches
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Informationen für Rechtsreferendarinnen
und Rechtsreferendare aus

Mecklenburg-Vorpommern

Vielen Dank für Ihr Interesse an den Entsendemöglichkeiten mecklenburg-vorpommerischer Ausbildungsbehörden an die DHV Speyer.

Eine Entsendung nach Speyer ist in Mecklenburg-Vorpommern möglich in der

 

Verwaltungsstation

§ 38 III i.V.m. I Nr. 2  JAPO

  • In diesem Fall wird kein Einführungslehrgang vorgesehen

Anwaltsstation

§ 38 III i.V.m. I Nr. 4 JAPO 

Wahlstation

§ 38 I Nr. 5 b JAPO

 

  • Zuweisungsmöglichkeit im Schwerpunktbereich "Rechtsanwalt"; eine Entsendung dürfte sich aber terminlich als sehr schwierig erweisen.

Die Einstellungstermine für Rechtsreferendare in Mecklenburg-Vorpommern sind der 1. Juni und der 1. Dezember. Dadurch ergeben sich praktische Einschränkungen für eine Entsendung zum "Speyer-Semester": Dieses erstreckt sich vom 1. Mai bis zum 31. Juli bzw. vom 1. November bis 31. Januar.

Eine Entsendung nach Speyer ist daher voraussichtlich nur möglich zum:

  • Einstellungstermin 1. Juni in der Verwaltungsstation und in der Anwaltsstation jeweils im Wintersemester 
  • Einstellungstermin 1. Dezember in der Verwaltungsstation und in der Anwaltsstation jeweils im Sommersemester

     

      • Für weitergehende Informationen zur DHV Speyer in der Juristenausbildung wenden Sie sich bitte an unsere Kontaktstelle

      • Weitere Informationen zum Referendariat in Mecklenburg-Vorpommern beim dortigen Prüfungsamt  

 

 

 

 

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 Stand: 12.03.2012