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Verwaltungswissenschaftliches
Ergänzungsstudium
Informationen
für Rechtsreferendarinnen
und Rechtsreferendare aus
Mecklenburg-Vorpommern |
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Vielen
Dank für Ihr Interesse an den Entsendemöglichkeiten
mecklenburg-vorpommerischer Ausbildungsbehörden an die DHV Speyer.
Eine Entsendung nach
Speyer ist in Mecklenburg-Vorpommern möglich in der
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Verwaltungsstation
§
38 III i.V.m. I Nr. 2 JAPO
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- In diesem
Fall wird kein Einführungslehrgang vorgesehen
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Anwaltsstation
§
38 III i.V.m. I Nr. 4 JAPO |
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Wahlstation
§
38 I Nr. 5 b JAPO
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- Zuweisungsmöglichkeit
im Schwerpunktbereich "Rechtsanwalt"; eine Entsendung
dürfte sich aber terminlich als sehr schwierig erweisen.
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Die
Einstellungstermine für Rechtsreferendare in Mecklenburg-Vorpommern sind
der 1. Juni und der 1. Dezember. Dadurch ergeben sich
praktische Einschränkungen für eine Entsendung zum
"Speyer-Semester": Dieses erstreckt sich vom 1. Mai bis zum 31.
Juli bzw. vom 1. November bis 31. Januar.
Eine Entsendung nach
Speyer ist daher voraussichtlich nur möglich zum:
- Einstellungstermin
1. Juni in der Verwaltungsstation und in der Anwaltsstation
jeweils im Wintersemester
- Einstellungstermin
1. Dezember in der Verwaltungsstation und in der
Anwaltsstation jeweils im Sommersemester
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Für
weitergehende Informationen zur DHV Speyer in der Juristenausbildung
wenden Sie sich bitte an unsere Kontaktstelle
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Weitere
Informationen zum Referendariat in Mecklenburg-Vorpommern beim
dortigen Prüfungsamt
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Stand:
12.03.2012 |
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