Homepage
 

Studienangebot

Zulassungsvoraussetzungen

Vorlesungsverzeichnis


Bewerbung

Abschlüsse

Studienbedingungen

Vor Semesterbeginn

Im Semester

Alumni

Lehrstühle und Lehrkörper

Kontakt

 Verwaltungswissenschaftliches
Ergänzungsstudium

Informationen für Rechtsreferendarinnen
und Rechtsreferendare aus

Bremen

Vielen Dank für Ihr Interesse an den Entsendemöglichkeiten Bremer Ausbildungsbehörden an die DHV Speyer.

Eine Entsendung nach Speyer ist in Bremen möglich möglich in der

Verwaltungsstation

§ 38 II Satz 3 JAPG

 

 

Wahlstation

§ 41 IV JAPG

  • Spätestens 3 Monate vor Ende der letzten Pflichtstation muss die Wahlstation benannt werden.

 

Keine Zuweisungsmöglichkeit in der Anwaltsstation

Die Einstellungstermine für Rechtsreferendare in Bremen sind der 1. Januar, der 1. Mai und der 1. September. Dadurch ergeben sich sehr große Einschränkungen für eine Entsendung zum "Speyer-Semester": Dieses erstreckt sich vom 1. Mai bis zum 31. Juli bzw. vom 1. November bis 31. Januar.

Zwar eröffnet § 37 III JAPG auf Antrag an den OLG-Präsidenten die Möglichkeit zu einer Abänderung der Stationsdauer und Stationsreihenfolge im Einzelfall. Jedoch ermöglicht auch ein Stationstausch keine zum Speyersemester passende Ablaufterminierung des Referendariats. Die einzige Möglichkeit, doch noch eine Zuweisung zu erreichen wäre eine Verkürzung oder Verlängerung anderer Stationen gemäß § 37 III JAPG. Bitte wenden Sie sich daher rechtzeitig an Ihr Justizprüfungsamt

Das Gesetz ist zum 1. Juli 2003 in Kraft getreten.

 

 

  

 

 

zum Seitenanfang eine Seite zurück

 Stand: 12.03.2012