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 Verwaltungswissenschaftliches
Ergänzungsstudium

Informationen für Rechtsreferendarinnen
und Rechtsreferendare aus

Brandenburg

Vielen Dank für Ihr Interesse an den Entsendemöglichkeiten Brandenburgischer Ausbildungsbehörden an die DHV Speyer.

Eine Entsendung nach Speyer ist in Brandenburg möglich in der

Verwaltungsstation
§ 14 II Nr. 3 JAG i.V.m. § 21 I Nr. 3, III JAO

 

Wahlstation
§ 14 II Nr. 5, III JAG i.V.m. § 21 I Nr. 4, III JAO

 

Anwaltsstation

§ 14 II Nr. 4 JAG i.V.m. § 21 II, III JAO

Die Einstellungstermine für Rechtsreferendare in Brandenburg sind der 1. Februar, der  1. Mai, der 1. August und der 1. November. Dadurch ergeben sich praktische Einschränkungen für eine Entsendung zum "Speyer-Semester": Dieses erstreckt sich vom 1. Mai bis zum 31. Juli bzw. vom 1. November bis 31. Januar.

Eine Entsendung nach Speyer ist daher voraussichtlich nur möglich zum:

  • Einstellungstermin 1. Februar in der Anwaltsstation im Sommersemester und in der Wahlstation im Wintersemester
  • Einstellungstermin 1. Mai in der Anwaltsstation im Sommersemester
  • Einstellungstermin 1. August in der Anwaltsstation im Wintersemester und in der Wahlstation im Sommersemester
  • Einstellungstermin 1. November in der Anwaltsstation im Wintersemester
 
    • Für weitergehende Informationen zur DHV Speyer in der Juristenausbildung wenden Sie sich bitte an unsere Kontaktstelle

    • Weitere Informationen zum Referendariat in Brandenburg auf der Homepage des Justizprüfungsamtes

 

 

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 Stand: 12.03.2012