|
Verwaltungswissenschaftliches
Ergänzungsstudium
Informationen
für Rechtsreferendarinnen
und Rechtsreferendare aus
Brandenburg |
 |
Vielen Dank für Ihr
Interesse an den Entsendemöglichkeiten Brandenburgischer Ausbildungsbehörden an die DHV Speyer.
Eine Entsendung nach
Speyer ist in Brandenburg möglich in der
 |
Verwaltungsstation
§ 14 II Nr. 3 JAG i.V.m. § 21 I Nr. 3, III JAO
|
|
 |
Wahlstation
§ 14 II Nr. 5, III JAG i.V.m. § 21 I Nr. 4, III JAO
|
|
 |
Anwaltsstation
§
14 II Nr. 4 JAG i.V.m. § 21 II, III JAO
|
|
Die
Einstellungstermine für Rechtsreferendare in Brandenburg sind der 1.
Februar, der 1. Mai, der 1. August und der 1. November. Dadurch ergeben sich praktische Einschränkungen
für eine Entsendung zum "Speyer-Semester": Dieses erstreckt sich vom 1. Mai bis zum 31. Juli bzw. vom 1. November
bis 31. Januar.
Eine Entsendung nach
Speyer ist daher voraussichtlich nur möglich zum:
- Einstellungstermin
1. Februar in der Anwaltsstation im Sommersemester und in der
Wahlstation im Wintersemester
- Einstellungstermin
1. Mai in der Anwaltsstation im Sommersemester
- Einstellungstermin
1. August in der Anwaltsstation im Wintersemester und in der
Wahlstation im Sommersemester
- Einstellungstermin
1. November in der Anwaltsstation im Wintersemester
-
Für
weitergehende Informationen zur DHV Speyer in der Juristenausbildung
wenden Sie sich bitte an unsere Kontaktstelle
-
Weitere
Informationen zum Referendariat in Brandenburg auf der Homepage des Justizprüfungsamtes
 |
Stand:
12.03.2012 |
|