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Verwaltungswissenschaftliches
Ergänzungsstudium
Informationen
für Rechtsreferendarinnen
und Rechtsreferendare aus
Berlin |
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Vielen Dank für Ihr
Interesse an den Entsendemöglichkeiten Berliner
Ausbildungsbehörden an die DHV Speyer.
Eine Entsendung nach
Speyer ist in Berlin möglich in der
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Verwaltungsstation
§
14 II Nr. 3 JAG i.V.m. § 21 I Nr. 3, III JAO
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Wahlstation
§
14 II Nr. 5, III JAG i.V.m. § 21 I Nr. 4, III JAO
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Anwaltsstation
§
14 II Nr. 4 JAG i.V.m. § 21 II, III JAO
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Die
Einstellungstermine für Rechtsreferendare in Berlin sind der
1. Februar, der 1. Mai, der 1. August und der
1. November. Dadurch ergeben sich praktische Einschränkungen
für eine Entsendung zum "Speyer-Semester": Dieses erstreckt sich vom 1. Mai bis zum 31. Juli bzw. vom 1. November
bis 31. Januar.
Eine Entsendung nach
Speyer ist daher voraussichtlich nur möglich zum:
- Einstellungstermin
1. Februar in der Anwaltsstation im Sommersemester und in der
Wahlstation im Wintersemester
- Einstellungstermin
1. Mai in der Anwaltsstation im Sommersemester
- Einstellungstermin
1. August in der Anwaltsstation im Wintersemester und in der
Wahlstation im Sommersemester
- Einstellungstermin
1. November in der Anwaltsstation im Wintersemester
Das Gesetz ist am 1.
Juli 2003 in Kraft getreten
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Für
weitergehende Informationen zur DHV Speyer in der Juristenausbildung
wenden Sie sich bitte an unsere Kontaktstelle
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Weite
Informationen zum Referendariat in Berlin auf der Homepage des Justizprüfungsamts
Berlin
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Stand:
12.03.2012 |
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