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 Verwaltungswissenschaftliches
Ergänzungsstudium

Informationen für Rechtsreferendarinnen
und Rechtsreferendare aus

Berlin

Vielen Dank für Ihr Interesse an den Entsendemöglichkeiten Berliner Ausbildungsbehörden an die DHV Speyer.

Eine Entsendung nach Speyer ist in Berlin möglich in der

Verwaltungsstation

§ 14 II Nr. 3 JAG i.V.m. § 21 I Nr. 3, III JAO

Wahlstation

§ 14 II Nr. 5, III JAG i.V.m. § 21 I Nr. 4, III JAO

Anwaltsstation

§ 14 II Nr. 4 JAG i.V.m. § 21 II, III JAO

Die Einstellungstermine für Rechtsreferendare in Berlin sind der 
1. Februar, der  1. Mai,
der 1. August und der 1. November. Dadurch ergeben sich praktische Einschränkungen für eine Entsendung zum "Speyer-Semester": Dieses erstreckt sich vom 1. Mai bis zum 31. Juli bzw. vom 1. November bis 31. Januar.

Eine Entsendung nach Speyer ist daher voraussichtlich nur möglich zum:

  • Einstellungstermin 1. Februar in der Anwaltsstation im Sommersemester und in der Wahlstation im Wintersemester
  • Einstellungstermin 1. Mai in der Anwaltsstation im Sommersemester
  • Einstellungstermin 1. August in der Anwaltsstation im Wintersemester und in der Wahlstation im Sommersemester
  • Einstellungstermin 1. November in der Anwaltsstation im Wintersemester

Das Gesetz ist am 1. Juli 2003 in Kraft getreten

    • Für weitergehende Informationen zur DHV Speyer in der Juristenausbildung wenden Sie sich bitte an unsere Kontaktstelle

    • Weite Informationen zum Referendariat in Berlin auf der Homepage des Justizprüfungsamts Berlin

 

 

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 Stand: 12.03.2012