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 Verwaltungswissenschaftliches
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Informationen für Rechtsreferendarinnen
und Rechtsreferendare aus

Thüringen

Vielen Dank für Ihr Interesse an den Entsendemöglichkeiten thüringischer Ausbildungsbehörden an die DHV Speyer.

Eine Entsendung nach Speyer ist in Thüringen möglich in der

 

Verwaltungsstation

§ 35 V  i.V.m. II Nr. 1b JAPO

 

Anwaltsstation

§ 35 V i.V.m. II Nr. 1d JAPO

 

  • Zuweisung an die DHV Speyer ausdrücklich ermöglicht.

Wahlstation

§ 35 V i.V.m. II Nr. 2 JAPO

 

  • Notwendig ist ein Antrag beim OLG-Präsidenten, dieser muss spätestens 4 Monate vor Stationsbeginn vorliegen.

Die Einstellungstermine für Rechtsreferendare in Thüringen sind der 1. Mai und der  1. November. Die 2. Staatsprüfung beginnt im 20. Ausbildungsmonat (Dezember bzw. Juni). Dadurch ergeben sich praktische Einschränkungen für eine Entsendung zum "Speyer-Semester": Dieses erstreckt sich vom 1. Mai bis zum 31. Juli bzw. vom 1. November bis 31. Januar.

Eine Entsendung nach Speyer ist daher voraussichtlich nur möglich zum:

  • Einstellungstermin 1. Mai in der Verwaltungsstation im Wintersemester und im Sommersemester 
  • Einstellungstermin 1. November in der Verwaltungsstation im Sommersemester und in in der Anwaltsstation im Wintersemester

 

    • Für weitergehende Informationen zur DHV Speyer in der Juristenausbildung wenden Sie sich bitte an unsere Kontaktstelle

    • Weitere Informationen zum Referendariat in Thüringen beim dortigen Justizprüfungsamt.

 

 

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 Stand: 16.03.2012