|
Verwaltungswissenschaftliches
Ergänzungsstudium
Informationen für Rechtsreferendarinnen
und Rechtsreferendare aus
Thüringen |
 |
Vielen Dank für Ihr
Interesse an den Entsendemöglichkeiten thüringischer Ausbildungsbehörden
an die DHV Speyer.
Eine Entsendung nach
Speyer ist in Thüringen möglich in der
 |
Verwaltungsstation
§ 35 V i.V.m. II Nr. 1b JAPO
|
|
 |
Anwaltsstation
§ 35 V i.V.m. II Nr. 1d JAPO
|
- Zuweisung
an die DHV Speyer ausdrücklich ermöglicht.
|
 |
Wahlstation
§ 35 V i.V.m. II Nr. 2 JAPO
|
- Notwendig
ist ein Antrag beim OLG-Präsidenten, dieser muss spätestens 4
Monate vor Stationsbeginn vorliegen.
|
Die
Einstellungstermine für Rechtsreferendare in Thüringen sind der 1.
Mai
und der 1. November. Die 2. Staatsprüfung beginnt im 20.
Ausbildungsmonat (Dezember bzw. Juni). Dadurch ergeben sich praktische
Einschränkungen für eine Entsendung zum "Speyer-Semester": Dieses
erstreckt sich vom 1. Mai bis zum 31. Juli bzw. vom 1. November bis 31.
Januar.
Eine Entsendung nach
Speyer ist daher voraussichtlich nur möglich zum:
-
Einstellungstermin 1. Mai in der Verwaltungsstation im
Wintersemester und im Sommersemester
-
Einstellungstermin 1. November in der Verwaltungsstation im
Sommersemester und in in der Anwaltsstation im Wintersemester
-
Für weitergehende Informationen zur DHV Speyer in der
Juristenausbildung wenden Sie sich bitte an unsere
Kontaktstelle
-
Weitere Informationen zum Referendariat in Thüringen beim dortigen
Justizprüfungsamt.
 |
Stand:
16.03.2012 |
|