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 Verwaltungswissenschaftliches
Ergänzungsstudium

Informationen für Rechtsreferendarinnen
und Rechtsreferendare aus

Sachsen

Vielen Dank für Ihr Interesse an den Entsendemöglichkeiten sächsischer Ausbildungsbehörden an die DHV Speyer.

Eine Entsendung nach Speyer ist in Sachsen möglich in der

Verwaltungsstation

§ 35 IV JAPO

  • Bei einer Entsendung nach Speyer besteht für den Referendar die Verpflichtung, die Wahlstation bei einer Behörde oder einem Verwaltungsgericht abzuleisten.
  • Notwendig ist ein Antrag, über den die Regierungen im Einvernehmen mit dem OLG-Präsidenten entscheiden (§ 48 V Satz I JAPO).

Anwaltsstation

§ 35 IV JAPO

  • Bei einer Zuweisung an die DHV Speyer besteht für den Referendar die Verpflichtung, die Wahlstation bei einem Rechtsanwalt abzuleisten..

Wahlstation

§ 36 III JAPO

 

  • Eine Zuweisung ist möglich, wenn nicht bereits in der Verwaltungs- oder Anwaltsstation eine Zuordnung an die DHV Speyer erfolgt ist..

Die Einstellungstermine für Rechtsreferendare in Sachsen sind der 1. Mai und der  1. November. Dadurch ergeben sich praktische Einschränkungen für eine Entsendung zum "Speyer-Semester": Dieses erstreckt sich vom 1. Mai bis zum 31. Juli bzw. vom 1. November bis 31. Januar.

Eine Entsendung nach Speyer ist daher voraussichtlich nur möglich zum:

  • Einstellungstermin 1. Mai in der Anwaltsstation im Sommer- oder  im Wintersemester 
  • Einstellungstermin 1. November in der Anwaltsstation im Winter- oder im Sommersemester

Bemerkung: Nach § 35 III JAPO kann der Präsident des OLG die ersten vier Stationen tauschen. Durch einen entsprechenden Tausch (etwa durch Vorziehung der Anwaltsstation) könnte eine Entsendung nach Speyer ermöglicht werden. 

    • Für weitergehende Informationen zur DHV Speyer in der Juristenausbildung wenden Sie sich bitte an unsere Kontaktstelle

 

 

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 Stand: 12.11.2008