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Verwaltungswissenschaftliches
Ergänzungsstudium
Informationen
für Rechtsreferendarinnen
und Rechtsreferendare aus
Sachsen |
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Vielen Dank für Ihr
Interesse an den Entsendemöglichkeiten sächsischer Ausbildungsbehörden
an die DHV Speyer.
Eine Entsendung nach
Speyer ist in Sachsen möglich in der
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Verwaltungsstation
§
35 IV JAPO
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- Bei einer
Entsendung nach Speyer besteht für den Referendar die
Verpflichtung, die Wahlstation bei einer Behörde oder einem
Verwaltungsgericht abzuleisten.
- Notwendig
ist ein Antrag, über den die Regierungen im Einvernehmen mit
dem OLG-Präsidenten entscheiden (§ 48 V Satz I JAPO).
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Anwaltsstation
§
35 IV JAPO |
- Bei einer
Zuweisung an die DHV Speyer besteht für den Referendar die
Verpflichtung, die Wahlstation bei einem Rechtsanwalt
abzuleisten..
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Wahlstation
§
36 III JAPO
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- Eine
Zuweisung ist möglich, wenn nicht bereits in der Verwaltungs-
oder Anwaltsstation eine Zuordnung an die DHV Speyer erfolgt
ist..
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Die
Einstellungstermine für Rechtsreferendare in Sachsen sind der 1. Mai
und der 1. November. Dadurch ergeben sich praktische Einschränkungen
für eine Entsendung zum "Speyer-Semester": Dieses erstreckt
sich vom 1. Mai bis zum 31. Juli bzw. vom 1. November bis 31. Januar.
Eine Entsendung nach
Speyer ist daher voraussichtlich nur möglich zum:
- Einstellungstermin
1. Mai in
der Anwaltsstation im Sommer- oder im Wintersemester
- Einstellungstermin
1. November
in der Anwaltsstation im Winter- oder im Sommersemester
Bemerkung: Nach §
35 III JAPO kann der Präsident des OLG die ersten vier Stationen
tauschen. Durch einen entsprechenden Tausch (etwa durch Vorziehung der
Anwaltsstation) könnte eine Entsendung nach Speyer ermöglicht
werden.
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Stand:
12.11.2008 |
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