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Verwaltungswissenschaftliches
Ergänzungsstudium
Informationen
für Rechtsreferendarinnen
und Rechtsreferendare aus
Niedersachen |
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Vielen Dank für Ihr
Interesse an den Entsendemöglichkeiten niedersächsischer Ausbildungsbehörden an die DHV Speyer.
Eine Entsendung nach
Speyer ist in Niedersachsen möglich in der
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Verwaltungsstation
§
7 I Nr. 3 i.V.m. III JAG
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- Eine
Entsendung an die DHV Speyer in der Verwaltungsstation
verpflichtet den Referendar zu einer Verwaltungsstage in der Wahlstation in einer Behörde.
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Wahlstation
§ 7
I Nr. 5 i.V.m. III JAG
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Keine
Zuweisungsmöglichkeit in der Anwaltsstation
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Die
Einstellungstermine für Rechtsreferendare in Niedersachsen sind der 1.
März, der 1. Juni, der 1. September und
der 1. Dezember.
Zwar ist ein Stationstausch zwischen Verwaltungs- und Strafstation möglich, wenn dies die Zuweisung nach Speyer
erfordert (ein rechtzeitiger Antrag ist erforderlich!).
Dennoch ergeben sich praktische Einschränkungen
für eine Entsendung zum "Speyer-Semester": Dieses erstreckt sich vom 1. Mai bis zum 31. Juli bzw. vom 1. November
bis 31. Januar.
Eine Entsendung nach
Speyer ist daher voraussichtlich nur möglich zum:
- Einstellungstermin
1. März in der Verwaltungsstation und der Wahlstation im Wintersemester
- Einstellungstermin
1. Juni bei Stationstausch in der Verwaltungsstation im Wintersemester
- Einstellungstermin
1. September in der Verwaltungsstation und in der Wahlstation im
Sommersemester
- Einstellungstermin
1. Dezember bei Stationstausch in der Verwaltungsstation im
Sommersemester
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Stand:
12.11.2008 |
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