Homepage
 

Studienangebot

Zulassungsvoraussetzungen

Vorlesungsverzeichnis


Bewerbung

Abschlüsse

Studienbedingungen

Vor Semesterbeginn

Im Semester

Alumni

Lehrstühle und Lehrkörper

Kontakt

 Verwaltungswissenschaftliches
Ergänzungsstudium

Informationen für Rechtsreferendarinnen
und Rechtsreferendare aus

Nordrhein-Westfalen

Vielen Dank für Ihr Interesse an den Entsendemöglichkeiten nordrhein-westfälischer Ausbildungsbehörden an die DHV Speyer.

Eine Entsendung nach Speyer ist in Nordrhein-Westfalen möglich in der

Verwaltungsstation

§ 35 VI JAG

 

 

Wahlstation

§ 35 VI JAG

  • Für die Wahlstation muss spätestens 2 Monate vor Beginn ein Antrag beim OLG-Präsidenten vorliegen (§ 36 II JAG).

Anwaltsstation

§ 35 VI JAG


Die Einstellungstermine für Rechtsreferendare in Nordrhein-Westfalen sind derzeit alle Monatsersten. Dies ist jedoch eine bedarfsabhängige Kann-Bestimmung, die auch in den verschiedenen OLG-Bezirken unterschiedlich sein kann.
§ 35 II Satz 2 JAG erlaubt es die Reihenfolge der Stationen zu verändern. Der Vorbereitungsdienst wird dadurch flexibeler. Es besteht daher die Möglichkeit die Stationen so zu tauschen dass ein besuch der DHV Speyer in allen oben genannten Stationen auch zeitlich möglich wird. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigen OLG. 

Durch die verschiedenen Einstellungstermine ergeben sich praktische Einschränkungen für eine Entsendung zum "Speyer-Semester": Dieses erstreckt sich vom 1. Mai bis zum 31. Juli bzw. vom 1. November bis 31. Januar.

Ohne Antrag nach § 35 II Satz 2 ist eine Entsendung an die DHV Speyer möglich zum: 

  • Einstellungstermin 1. Januar in der Anwaltsstation im Sommersemester 
  • Einstellungstermin 1. Februar in der Anwaltsstation im Sommersemester und in der Wahlstation im Wintersemester
  • Einstellungstermin 1. März in der Verwaltungsstation im Wintersemester und in der Anwaltsstation im Sommersemester
  • Einstellungstermin 1. April in der Anwaltsstation  im Sommersemester
  • Einstellungstermin 1. Mai in der Anwaltsstation im Sommersemester
  • Einstellungstermin 1. Juni in der Anwaltsstation im Sommer-  und Wintersemester
  • Einstellungstermin 1. Juli in der Anwaltsstation im Wintersemester und in der Wahlstation im Sommersemester
  • Einstellungstermin 1. August in der Anwaltsstation im Wintersemester und in der Wahlstation im Sommersemester
  • Einstellungstermin 1. September in der Verwaltungsstation im Sommersemester und in der Anwaltsstation im Wintersemester
  • Einstellungstermin 1. Oktober in der Anwaltsstation im Wintersemester
  • Einstellungstermin 1. November in der Anwaltsstation im Wintersemester
  • Einstellungstermin 1. Dezember in der Anwaltsstation im Wintersemester

Das Gesetz ist seit dem 1. Juli 2003 in Kraft.

    • Für weitergehende Informationen zur DHV Speyer in der Juristenausbildung wenden Sie sich bitte an unsere Kontaktstelle.

    • Weitere Informationen zum Referendariat in Nordrhein-Westfalen beim dortigen Justizportal

 

 

 

zum Seitenanfang eine Seite zurück

 Stand: 12.11.2008