|
Verwaltungswissenschaftliches
Ergänzungsstudium
Informationen
für Rechtsreferendarinnen
und Rechtsreferendare aus
Nordrhein-Westfalen |
 |
Vielen Dank für Ihr
Interesse an den Entsendemöglichkeiten nordrhein-westfälischer Ausbildungsbehörden an die DHV Speyer.
Eine Entsendung nach
Speyer ist in Nordrhein-Westfalen möglich in der
 |
Verwaltungsstation
§ 35 VI JAG
|
|
 |
Wahlstation
§ 35 VI JAG
|
- Für die Wahlstation muss spätestens 2 Monate vor Beginn
ein Antrag beim OLG-Präsidenten vorliegen (§ 36 II JAG).
|
 |
Anwaltsstation
§ 35 VI JAG
|
|
Die
Einstellungstermine für Rechtsreferendare in Nordrhein-Westfalen sind
derzeit alle Monatsersten. Dies ist jedoch eine bedarfsabhängige Kann-Bestimmung, die auch in den
verschiedenen OLG-Bezirken unterschiedlich sein kann. §
35 II Satz 2 JAG erlaubt es die Reihenfolge der Stationen zu verändern.
Der Vorbereitungsdienst wird dadurch flexibeler. Es besteht daher die
Möglichkeit die Stationen so zu tauschen dass ein besuch der DHV Speyer
in allen oben genannten Stationen auch zeitlich möglich wird. Bitte
erkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigen OLG.
Durch die
verschiedenen Einstellungstermine ergeben sich praktische Einschränkungen
für eine Entsendung zum "Speyer-Semester": Dieses erstreckt sich vom 1. Mai bis zum 31. Juli bzw. vom 1. November
bis 31. Januar.
Ohne Antrag nach §
35 II Satz 2 ist eine Entsendung an die DHV Speyer möglich zum:
- Einstellungstermin
1. Januar in der Anwaltsstation im Sommersemester
- Einstellungstermin
1. Februar in der Anwaltsstation im Sommersemester und in der Wahlstation
im Wintersemester
- Einstellungstermin
1. März in der Verwaltungsstation im Wintersemester und in der
Anwaltsstation
im Sommersemester
- Einstellungstermin
1. April in der Anwaltsstation im Sommersemester
- Einstellungstermin
1. Mai in der Anwaltsstation im Sommersemester
- Einstellungstermin
1. Juni in der Anwaltsstation im Sommer- und Wintersemester
- Einstellungstermin
1. Juli in der Anwaltsstation im Wintersemester und in der Wahlstation
im Sommersemester
- Einstellungstermin
1. August in der Anwaltsstation im Wintersemester und in der Wahlstation
im Sommersemester
- Einstellungstermin
1. September in der Verwaltungsstation im Sommersemester und in der
Anwaltsstation
im Wintersemester
- Einstellungstermin
1. Oktober in der Anwaltsstation im Wintersemester
- Einstellungstermin
1. November in der Anwaltsstation im Wintersemester
- Einstellungstermin
1. Dezember in der Anwaltsstation im Wintersemester
Das Gesetz ist seit
dem 1. Juli 2003 in Kraft.
 |
Stand:
12.11.2008 |
|