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Verwaltungswissenschaftliches
Vielen Dank für Ihr Interesse an den Entsendemöglichkeiten Hessischer Ausbildungsbehörden an die DHV Speyer. § 29 VI JAG regelt: "Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare können auf Antrag für ein Semester der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer überwiesen werden; das Studium wird im Umfang von drei Monaten nach Wahl auf die Ausbildung nach Abs. 2 Nr. 3, Nr. 4 oder Nr. 5 angerechnet. Im Fall der Anrechnung auf die Ausbildung nach Abs. 2 Nr. 3 findet die Ausbildung in der Wahlstation bei einer Verwaltungsbehörde statt." Eine Anrechnung des Studiums in Speyer in Hessen somit möglich für die
Die Einstellungstermine für Rechtsreferendare in Hessen sind der 1. Januar, der 1. März, der 1. Mai, der 1. Juli, der 1. September und der 1. November. Dadurch ergeben sich praktische Einschränkungen für eine Entsendung zum "Speyer-Semester": Dieses erstreckt sich vom 1. Mai bis zum 31. Juli bzw. vom 1. November bis 31. Januar. "Anrechnung" in der Verwaltungsstation, in der Anwaltsstation oder in der Wahlstation nach § 29 JAG bedeutet nicht zwingend, dass der Besuch der DHV Speyer auch in der Station erfolgen muss, auf die er angerechnet wird. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Ausbildungsbehörde. Mit Blick auf diese Einstellungstermine und die Semestertermine ist eine Entsendung nach Speyer bei normaler Stationsfolge möglich zum:
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