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Informationen für Rechtsreferendarinnen
und Rechtsreferendare aus

Hamburg

Vielen Dank für Ihr Interesse an den Entsendemöglichkeiten Hamburgischer Ausbildungsbehörden an die DHV Speyer.

Eine Entsendung nach Speyer ist in Hamburg möglich in der

Keine Zuweisungsmöglichkeit in der Verwaltungsstation

 

 

Wahlstation I

§ 42 I JAG

 

 

Anwaltsstation

§ 41 III JAG

  • Zuweisung nur dann, wenn  in der Wahlstation I eine Zuweisung unmöglich ist.

Die Einstellungstermine für Rechtsreferendare in Hamburg sind der 1. Februar, der 1. April, der 1. Juni, der 1. August, der 1. Oktober und der 1. Dezember. Dadurch ergeben sich Einschränkungen für eine Entsendung zum "Speyer-Semester": Dieses erstreckt sich vom 1. Mai bis zum 31. Juli bzw. vom 1. November bis 31. Januar.

In Hamburg beginnt die Ausbildung grundsätzlich immer mit der Strafstation. Auf diese folgt die Zivilstation. Die Verwaltungsstation darf nicht unmittelbar vor der Wahlstation II liegen. Die Wahlstation II liegt im 22.-24.Ausbildungsmonat (§ 43 II Satz 1 JAG). In Einzelfällen ermöglicht es § 43 II Satz 2 JAG die Stationsreihenfolge zu ändern.

Eine Entsendung nach Speyer ist zeitlich immer in der jeweiligen Anwaltsstation möglich. Eine Zuweisung in der Wahlstation I kann nur durch eine Änderung der Stationsreihenfolge nach § 43 II Satz 2 JAG ermöglicht werden. Rechtzeitige Antragstellung ist erforderlich.

Das Gesetz ist zum 1. Juli 2003 in Kraft getreten.

 

 

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 Stand: 12.11.2008