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 Verwaltungswissenschaftliches
Ergänzungsstudium

Informationen für Rechtsreferendarinnen
und Rechtsreferendare aus

Bayern

Vielen Dank für Ihr Interesse an den Entsendemöglichkeiten Bayerischer Ausbildungsbehörden an die DHV Speyer.

In Bayern regeln die §§ 48 und 49 JAPO eine Entsendung an die DHV Speyer in der 

Verwaltungsstation

in der Anwaltsstation und in der 

Wahlstation

Die Einstellungstermine für Rechtsreferendarinnen und -referendare in Bayern sind der 1. April und der 1. Oktober. Dadurch ergeben sich praktische Einschränkungen für eine Entsendung zum „Speyer-Semester", das sich vom 1. Mai bis zum 31. Juli (Sommersemester) bzw. vom 1. November bis 31. Januar (Wintersemester) erstreckt.

Eine Entsendung nach Speyer ist in Bayern daher nur möglich zum Einstellungstermin am:

  • 1. April in der Anwaltsstation im Sommersemester, 
  • 1. Oktober in der Anwaltsstation im Wintersemester. 

In beiden Fällen beginnt die jeweilige Gesamtstation bereits einen Monat vor Beginn des „Speyer-Semesters“. 

    • Für weitergehende Informationen zur DHV Speyer in der Juristenausbildung wenden Sie sich bitte an unsere Kontaktstelle

    • Informationen zum Referendariat in Bayern auch auf der Homepage des Bayerischen Staatsministerium der Justiz / Landesjustizprüfungsamt

 

 

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 Stand: 28.07.2008