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Verwaltungswissenschaftliches
Ergänzungsstudium
Informationen
für Rechtsreferendarinnen
und Rechtsreferendare aus
Baden-Württemberg |
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Vielen Dank für Ihr
Interesse an den Entsendemöglichkeiten Baden-Württembergischer Ausbildungsbehörden an die DHV Speyer.
Eine Entsendung nach
Speyer ist in Baden-Württemberg möglich in der
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Verwaltungsstation
§ 42 I Nr. 4
JAPrO
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- Die
Entsendung erfolgt für die gesamten 3,5 Monate der Station. Das
Justizministerium hat im Einvernehmen mit dem Innenministerium
für die Referendare, die nach Speyer entsandt werden, eine
Bestimmung nach § 61 JAPrO getroffen. Daher findet 2 Wochen vor Semesterbeginn
an der DHV
Speyer der Einführungslehrgang des Landes statt.
- Für die Zuweisung in der Verwaltungsstation
sind die Regierungspräsidien zuständig.
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Wahlstation
§ 42 I Nr. 5 d, h
JAPrO
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- Entsendemöglichkeit
in den Schwerpunktbereichen 'Europa' und 'Verwaltung'
- Für die Zuweisung
im Schwerpunkt 'Verwaltung' sind die Regierungspräsidien zuständig.
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Keine
Zuweisungsmöglichkeit in
der Anwaltsstation
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Die
Einstellungstermine für Rechtsreferendare in Baden-Württemberg sind der 1. April und
der 1. Oktober. Dadurch ergeben sich praktische Einschränkungen
für eine Entsendung zum "Speyer-Semester": Dieses erstreckt sich vom 1. Mai bis zum 31. Juli bzw. vom 1. November
bis 31. Januar.
Eine Entsendung nach
Speyer ist daher nur möglich zum:
- Einstellungstermin
1. April in der Verwaltungsstation im Sommersemester
- Einstellungstermin
1. Oktober in der Verwaltungsstation im Wintersemester
Da das Gesetz und
die Verordnungen umgesetzt sind, gelten diese Vorschriften bereits.
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Stand:
12.03.2012 |
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