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 Verwaltungswissenschaftliches
Ergänzungsstudium

Informationen für Rechtsreferendarinnen
und Rechtsreferendare aus

Baden-Württemberg

Vielen Dank für Ihr Interesse an den Entsendemöglichkeiten Baden-Württembergischer Ausbildungsbehörden an die DHV Speyer.

Eine Entsendung nach Speyer ist in Baden-Württemberg möglich in der

Verwaltungsstation

§ 42 I Nr. 4 JAPrO

 

  • Die Entsendung erfolgt für die gesamten 3,5 Monate der Station. Das Justizministerium hat im Einvernehmen mit dem Innenministerium für die Referendare, die nach Speyer entsandt werden, eine Bestimmung nach § 61 JAPrO getroffen. Daher findet 2 Wochen vor Semesterbeginn an der DHV Speyer der Einführungslehrgang des Landes statt.
  • Für die Zuweisung in der Verwaltungsstation sind die Regierungspräsidien zuständig.

Wahlstation

§ 42 I Nr. 5 d, h JAPrO

  • Entsendemöglichkeit in den Schwerpunktbereichen 'Europa' und 'Verwaltung'
  • Für die Zuweisung im Schwerpunkt 'Verwaltung' sind die Regierungspräsidien zuständig.

Keine Zuweisungsmöglichkeit in der Anwaltsstation

 

Die Einstellungstermine für Rechtsreferendare in Baden-Württemberg sind der 1. April und der  1. Oktober. Dadurch ergeben sich praktische Einschränkungen für eine Entsendung zum "Speyer-Semester": Dieses erstreckt sich vom 1. Mai bis zum 31. Juli bzw. vom 1. November bis 31. Januar.

Eine Entsendung nach Speyer ist daher nur möglich zum:

  • Einstellungstermin 1. April in der Verwaltungsstation im Sommersemester 
  • Einstellungstermin 1. Oktober in der Verwaltungsstation im Wintersemester

Da das Gesetz und die Verordnungen umgesetzt sind, gelten diese Vorschriften bereits.

    • Für weitergehende Informationen zur DHV Speyer in der Juristenausbildung wenden Sie sich bitte an unsere Kontaktstelle

    • Weitere Informationen zum Referendariat in Baden-Württemberg hier

 

 

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 Stand: 12.03.2012