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EMPA-Programm Ausschreibung ERASMUS-Programm 2010/11
Die Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer hat – vorbehaltlich der Zuweisung entsprechender Mittel – die Möglichkeit, im Studienjahr 2010/11 (ab 1. September 2010 bis 31. August 2011) Mobilitätsbeihilfen an Hörerinnen und Hörer zum Studium an den unten aufgeführten Partnerhochschulen im Rahmen des European Master of Public Administration-Programm zu vergeben. Es werden an den angegebenen Hochschulen keine Studiengebühren erhoben und die Einschreibung dort ist mit einem deutlich geringeren formalen Aufwand als üblich verbunden. Die Anzahl der Studienplätze und Studienmonate bei der jeweiligen Partnereinrichtung ist in Klammern angegeben. Einzelne Angaben zur Anzahl der Studienplätze können noch kurzfristig variieren. Der Austausch findet innerhalb des ERASMUS-Programms statt, das Teil des Lifelong Learning Programms der EU ist und von der NA-DAAD in Deutschland abgewickelt wird. Aufenthalte an folgenden Hochschulen können im Rahmen des EMPA-Programms gefördert werden:
Im Rahmen des ERASMUS-Programms stehen Mobilitätszuschüsse zur Verfügung in Höhe von ca. 300 Euro/Monat, variierend je nach Gastland.
Bewerben können sich an der DHV Speyer immatrikulierte Hörerinnen und Hörer. Neben Deutschen und Staatsangehörigen eines am Programm teilnehmenden Landes können ab 2010/11 auch Staatsangehörige von Drittstaaten am ERASMUS-Programm teilnehmen, die ein Studium absolvieren, welches zu einem anerkannten Abschluss führt. Generell gilt, dass Studierende nur einmal mit einem ERASMUS-Stipendium gefördert werden können. Über alternative Möglichkeiten, einen Auslandsaufenthalt zu absolvieren, informiert das Referat für Internationale Beziehungen der DHV Speyer (Dr. Ognois). Gemäß der Förderkriterien der EU ist das Programm bestrebt, den Anteil an Männern im Studierendenaustausch zu erhöhen. Entsprechend qualifizierte Hörer werden daher besonders gebeten, sich zu bewerben.
Bewerbungsvoraussetzungen sind
Bitte reichen Sie für eine Bewerbung folgende Unterlagen ein:
Bewerbungen sind für bis zu zwei Gastgebereinrichtungen möglich. In diesem Fall muss die Bewerberin bzw. der Bewerber auf dem „Erasmus-Formular“ eine Rangfolge hinsichtlich der Priorität ihrer oder seiner Bewerbung angeben.
Die Bewerbungen sind bis
zum 7. August 2010 zu richten an: Unvollständige Bewerbungsunterlagen oder zu spät eingegangene Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Es können keine Unterlagen nachgereicht werden, es sei denn, eine Bewerberin oder ein Bewerber werden dazu explizit aufgefordert.
Im Rahmen des Erasmus-Programms sind von den berücksichtigten Bewerberinnen und Bewerbern weitere Formulare, Berichte und Unterlagen sowohl vor Beginn als auch nach Abschluss des Auslandsaufenthaltes einzureichen einzureichen. Weitere Informationen beim Referat für Internationale Beziehungen (Dr. Ognois)
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