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Ausländer-Aufbaustudium

Zulassungsvoraussetzungen

Die Zulassungsvoraussetzungen für das Ausländer-Aufbaustudium entsprechen denen des Verwaltungswissenschaftlichen Aufbaustudiums. 

Bewerberinnen und Bewerber, deren Muttersprache nicht deutsch ist, müssen zusätzlich für den Studienerfolg hinreichende Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen. Dies erfolgt durch eines der folgenden Zertifikate

  • Zentrale Oberstufenprüfung eines Goethe-Instituts (=ZOP),
  • Prüfung zum Nachweis deutscher Sprachkenntnisse (=PNdS),
  • Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (=DSH-2) einer deutschen Universität) 
  • Test Deutsch als Fremdsprache (=TdN5) nachweisen.

Vorbereitende Kurse auf diese Zertifikate werden an der DHV Speyer nicht angeboten. Verwaltungspraktische Kenntnisse sind keine zwingende Voraussetzung; sie können aber hilfreich sein und werden bei der Zulassung berücksichtigt. 

 
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 Stand: 02.06.2009