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Ausländer-Aufbaustudium
Zulassungsvoraussetzungen
Die
Zulassungsvoraussetzungen für das Ausländer-Aufbaustudium entsprechen
denen des Verwaltungswissenschaftlichen Aufbaustudiums.
Bewerberinnen und
Bewerber, deren Muttersprache nicht
deutsch ist, müssen zusätzlich für
den Studienerfolg hinreichende Kenntnisse der
deutschen Sprache nachweisen. Dies erfolgt durch eines der folgenden
Zertifikate
- Zentrale
Oberstufenprüfung eines Goethe-Instituts
(=ZOP),
- Prüfung zum
Nachweis deutscher
Sprachkenntnisse (=PNdS),
- Deutsche Sprachprüfung
für den Hochschulzugang (=DSH-2)
einer deutschen Universität)
- Test Deutsch als
Fremdsprache (=TdN5) nachweisen.
Vorbereitende Kurse
auf diese Zertifikate werden
an der DHV Speyer nicht angeboten. Verwaltungspraktische Kenntnisse sind
keine zwingende Voraussetzung; sie können aber hilfreich sein und werden
bei der Zulassung berücksichtigt.
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Stand:
02.06.2009 |
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