![]() |
|||||||||
|
Aufbaustudium Speyer Semester
im Referendariat und Ziel: Magister / Magistra rerum publicarum Unter bestimmten Voraussetzungen können für das verwaltungswissenschaftliche Aufbaustudium Studienleistungen bis hin zu einem ganzen Studiensemester anerkannt werden, die während eines Ergänzungsstudiums im Rahmen des Referendariats in der Verwaltungsstation, der Wahlstation oder der Station Rechtsberatung und Rechtsgestaltung (Anwaltstation) an der DHV Speyer erbracht wurden. Maßgeblich hierfür ist § 9 der StuPrO. Der Erwerb der anzuerkennenden Leistungsnachweise über die erbrachten Studienleistungen sollte aber zum Zeitpunkt der Anmeldung zur Abschlussprüfung nicht länger als vier Semester zurückliegen. Referendarinnen und Referendare, die in Erwägung ziehen, sich nach Abschluss ihres Speyer Semesters innerhalb dieser Frist um Aufnahme in das verwaltungswissenschaftliche Aufbaustudium zu bewerben und dann nach einer Anerkennung ihrer erbrachten Studienleistungen nur noch ein weiteres Semester in Speyer bis zur Anmeldung zur Magisterprüfung studieren möchten, sollten bereits in ihrem Speyer Semester ihre Lehrveranstaltungen mit Blick auf die Erfordernisse des Aufbaustudiums wählen. Die Hochschule empfiehlt in diesem Fall bereits während des Speyer-Semesters:
Die Anerkennung erbrachter Studienleistungen kann zusammen mit der Zulassung zum verwaltungswissenschaftlichen Aufbaustudium beantragt werden. Für letztere gelten die allgemeinen Bedingungen zur Zulassung zum Aufbaustudium. Eine Zulassung kann immer nur zu einem bestimmten Semester ausgesprochen werden. Eine Verschiebung des Studienantritts macht einen neuen Zulassungsantrag erforderlich.
|