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Tagung

14. - 15. Oktober 2002
Deutsch-österreichisches Werkstattgespräch zur Inneren Sicherheit
(gemeinsam mit dem Lehrstuhl Prof. Harald Stolzlechner, Universität Salzburg)


Mit der rechtlichen Gestaltung der Europäischen Union (EU) als eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts beginnt eine neue Phase der Politik für der innere Sicherheit in der Gemeinschaft. Sie bedarf einerseits eines neuen Konzepts der Kriminalpolitik. Darin spielt immer deutlicher auf europäischer, nationaler und kommunaler Ebene die "Kriminalprävention" eine herausragende Rolle. Auf der anderen Seite gewinnt die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit zwischen den europäischen Mitgliedstaaten zur Vorbeugung und Verfolgung von Straftaten zunehmend an Bedeutung. Zu ihrer Ausgestaltung bedarf es künftig eines gemeinschaftsrechtlichen Designs, das u.a. Fragen des Polizeimanagements, der rechtsstaatlichen Kontrolle von Polizei und Justiz sowie der Mitverantwortung der Europabürger für die Gewährleistung der inneren Sicherheit einbezieht. Denn in der europäischen Zivilgesellschaft kommt es zu einer entsprechenden Pluralisierung der Sicherheitsverantwortung. In den künftigen Schutz der inneren Sicherheit in der EU sind daher auch die Beiträge einzubeziehen, die u.a. sog. Sicherheitspartnerschaften und das Sicherheitsgewerbe zu leisten hätten.

Die Veranstaltung setzte vor diesem Hintergrund das Speyerer Präventionsgespräch aus dem Jahre 2001 fort. Sie befasste sich mit jeweils aktuellen Problemlagen und Themen wie z.B. der Rolle des privaten Sicherheitsgewerbes in der Neuen Architektur der inneren Sicherheit sowie der Flughafensicherung und der Sicherheit in Gerichtsgebäuden. Unter Bezugnahme auf die Geschehnisse des 11. September 2001 wurde neben konkreten Punkten wie der Rasterfahndung thematisiert, wieviel Schutz der inneren Sicherheit grundrechtliche Garantien verlangen und vertragen.

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Stand: 31.03.2006