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Sommersemester
2002 Seminar
S 205
Rechtsschutz und Mediation Dienstag,
8.30 - 10.45 Uhr, Seminarraum II Inhalt:
"Schlichten statt richten" ist das Motto des Bundes
Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen. Ähnlich verfährt die
Schlichtungsstelle für Arzthaftungspflichtfragen norddeutscher
Ärztekammern. Handelt es sich insoweit und keineswegs abschließend um
Schlichtungsverfahren im Bereich der Zivilgerichtsbarkeit bzw. des
Zivilprozesses, stellt sich darüber hinausgehend die Frage, ob auch der
Verwaltungsrechtsschutz eine Streitschlichtung in diesem Sinne
kennt. Das
Thema ist in den letzten Jahren vor allem unter dem Begriff der "Mediation"
abgehandelt worden. Dabei treten zahlreiche Rechtsfragen auf. Ob es eine
"gerichtsgebundene Mediation" geben kann und darf, hängt
zunächst von verfassungsrechtlichen Möglichkeiten und Spielräumen ab.
Darüber hinaus stellt sich die Frage nach der Verwandtschaft bzw. den
Unterschieden zwischen Rechtsschutz und Mediation nicht nur im
öffentlich-rechtlichen Sektor. Für die Idee und das methodische Konzept
von Mediation lohnt sich dabei der Blick über die Grenzen in die USA
einerseits, nach Frankreich andererseits. Das
Seminar beschäftigt sich desweiteren mit einzelnen Fach- bzw.
Rechtsgebieten der Mediation, so mit der Arbeits- und betrieblichen
Mediation, der Wirtschaftsmediation, der Mediation im Umwelt- und
Planungsrecht sowie der Mediation als Interessenausgleich bei
öffentlich-rechtlichen Großschäden. Die Veranstaltung wirft sodann in
ihrem letzten Teil einen Blick auf die Mediation als Gebiet der
Juristenausbildung und insbesondere anwaltlicher Tätigkeit. Didaktisches
Konzept, Lehr- und Lernziele:
Der Veranstaltung wird zur ersten Orientierung aller Teilnehmer ein
"Reader" beigegeben, dessen Lektüre innerhalb der ersten 14
Tage vorausgesetzt wird. Impulsreferate zu den voraufgehend genannten
Themenblöcken von ca. 30-40 Minuten bestimmen sodann das
Seminargeschehen. Die Referate werden durch eine vorab ausgelegte
Gliederung vorbereitet und nach der Präsentation intensiv diskutiert.
Seminarteilnehmer und -teilnehmerinnen haben nach Abschluss der
Veranstaltung eine feste Vorstellung von den Einsatzmöglichkeiten des
Instruments der Mediation und von dessen Reichweite. Sie haben gelernt,
welche Anwendungsvoraussetzungen die Mediation beachten muss, um
erfolgreich zu sein. Zugleich werden Erkenntnisse darüber gewonnen, wie
das rechtsschutzorientierte Streitbeilegungssystem in Deutschland durch
schlichtungsbezogene Mediation ergänzt bzw. komplementär ausgebaut
werden kann. Sonstige
Informationen:
Die Teilnahme am Seminar setzt neben der Lektüre des Readers eine
intensive, aktive Mitarbeit in dem schwierigen Themenfeld und eine
entsprechende Eigenvorbereitung voraus. Ansprechpartner ist Frau Ass. iur.
Stefanie Gille (Tel.: 06232/654-320). Informationen werden schon vor
Semesterbeginn erteilt.
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Stand:
31.03.2006
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