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Sommersemester 2002

Seminar S 205
Rechtsschutz und Mediation

Dienstag, 8.30 - 10.45 Uhr, Seminarraum II

Inhalt:
"Schlichten statt richten" ist das Motto des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen. Ähnlich verfährt die Schlichtungsstelle für Arzthaftungspflichtfragen norddeutscher Ärztekammern. Handelt es sich insoweit und keineswegs abschließend um Schlichtungsverfahren im Bereich der Zivilgerichtsbarkeit bzw. des Zivilprozesses, stellt sich darüber hinausgehend die Frage, ob auch der Verwaltungsrechtsschutz eine Streitschlichtung in diesem Sinne kennt. 

Das Thema ist in den letzten Jahren vor allem unter dem Begriff der "Mediation" abgehandelt worden. Dabei treten zahlreiche Rechtsfragen auf. Ob es eine "gerichtsgebundene Mediation" geben kann und darf, hängt zunächst von verfassungsrechtlichen Möglichkeiten und Spielräumen ab. Darüber hinaus stellt sich die Frage nach der Verwandtschaft bzw. den Unterschieden zwischen Rechtsschutz und Mediation nicht nur im öffentlich-rechtlichen Sektor. Für die Idee und das methodische Konzept von Mediation lohnt sich dabei der Blick über die Grenzen in die USA einerseits, nach Frankreich andererseits. 

Das Seminar beschäftigt sich desweiteren mit einzelnen Fach- bzw. Rechtsgebieten der Mediation, so mit der Arbeits- und betrieblichen Mediation, der Wirtschaftsmediation, der Mediation im Umwelt- und Planungsrecht sowie der Mediation als Interessenausgleich bei öffentlich-rechtlichen Großschäden. Die Veranstaltung wirft sodann in ihrem letzten Teil einen Blick auf die Mediation als Gebiet der Juristenausbildung und insbesondere anwaltlicher Tätigkeit.

Didaktisches Konzept, Lehr- und Lernziele:
Der Veranstaltung wird zur ersten Orientierung aller Teilnehmer ein "Reader" beigegeben, dessen Lektüre innerhalb der ersten 14 Tage vorausgesetzt wird. Impulsreferate zu den voraufgehend genannten Themenblöcken von ca. 30-40 Minuten bestimmen sodann das Seminargeschehen. Die Referate werden durch eine vorab ausgelegte Gliederung vorbereitet und nach der Präsentation intensiv diskutiert. Seminarteilnehmer und -teilnehmerinnen haben nach Abschluss der Veranstaltung eine feste Vorstellung von den Einsatzmöglichkeiten des Instruments der Mediation und von dessen Reichweite. Sie haben gelernt, welche Anwendungsvoraussetzungen die Mediation beachten muss, um erfolgreich zu sein. Zugleich werden Erkenntnisse darüber gewonnen, wie das rechtsschutzorientierte Streitbeilegungssystem in Deutschland durch schlichtungsbezogene Mediation ergänzt bzw. komplementär ausgebaut werden kann.

Sonstige Informationen:
Die Teilnahme am Seminar setzt neben der Lektüre des Readers eine intensive, aktive Mitarbeit in dem schwierigen Themenfeld und eine entsprechende Eigenvorbereitung voraus. Ansprechpartner ist Frau Ass. iur. Stefanie Gille (Tel.: 06232/654-320). Informationen werden schon vor Semesterbeginn erteilt.

 

 
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Stand: 31.03.2006