Ausschreibungsunterlagen
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Inhaltsverzeichnis:

Zielsetzung des Speyerer Qualitätswettbewerbs

Teilnahmevoraussetzungen
Zeitplanung, Bewerbungsfrist
Teilnahmegebühr
Bewerbungsverfahren
Einreichung der Bewerbungsunterlagen

Themenfelder
Erläuterungen zu den einzelnen Themenfeldern / Mitglieder der Arbeitsgruppen
BürgerInnenorientierung
Electronic Government
Personalmanagement
Politik und Verwaltung
Public Private Partnership
Wissensmanagement

Bewertungskriterien

Ansprechpartner
Sponsoren
Beiratsmitglieder

Basisinformationen zur Behörde / Organisation
 
 

Der Speyerer Qualitätswettbewerb wird im Jahr 2000 zum fünften Mal ausgeschrieben. Der Wettbewerb geht auf die Initiative von Univ.-Prof. Dr. Hermann Hill und Univ.-Prof. Dr. Helmut Klages zurück, die an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer lehren. Er richtet sich an die gesamte öffentliche Verwaltung in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Zahlreiche Persönlichkeiten aus Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Presse und dem Verbandswesen in diesen Ländern beteiligen sich an der Gestaltung des Wettbewerbs. Auch in diesem Jahr werden wiederum „Speyer-Preise“ für besonders herausragende und innovative Leistungen in der öffentlichen Verwaltung vergeben werden.
 
 

Zielsetzung des Speyerer Qualitätswettbewerbs


Die oberste Zielsetzung des Speyerer Qualitätswettbewerbs besteht darin, die innovative Weiterentwicklung der öffentlichen Verwaltung in Richtung Leistungs-, Qualitäts- und Kundenorientierung zu fördern. Der Zielsetzung des Wettbewerbs entsprechend sind solche Organisationen zur Teilnahme aufgerufen, die der Meinung sind, dass sie zukunftsgerichtet, serviceorientiert, effizient und effektiv, erfolgreich und leistungsstark arbeiten und sich zutrauen, Vorbild für andere zu werden.
Für die Wettbewerbsteilnehmer besteht die Möglichkeit, sich mit anderen zu vergleichen. Hieraus soll sich die Möglichkeit ableiten, die eigenen Stärken und Schwächen kennenzulernen und sich gegebenenfalls mit den herausragenden eigenen Stärken nach außen hin darzustellen, um anderen eine Lernchance zu bieten.

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Teilnahmevoraussetzungen


Der Speyerer Qualitätswettbewerb wendet sich an Organisationen im öffentlichen Sektor (unabhängig von der Rechtsform) in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Neben selbständigen Organisationen können sich auch Teilbereiche von Verwaltungen beteiligen, wenn diese einen eigenständigen Entscheidungs- und Selbstgestaltungsspielraum besitzen.Teilnahmeberechtigt sind z.B. auch kommunale Unternehmen, Parlamente und kommunale Vertretungsorgane sowie Selbstverwaltungseinrichtungen.
Ausgeschlossen von der Teilnahme sind die Preisträger des „4. Speyerer Qualitätswettbewerbs 1998“.
Von den Bewerbern wird erwartet, dass sie für weitere Auskünfte zur Verfügung stehen. Hierzu gehört auch, dass sie gegebenenfalls eine Begehung durch EvaluatorInnen ermöglichen.

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Zeitplanung, Bewerbungsfrist


Der Bewerbungsschluss ist am 31. Mai 2000. In den Monaten Juni, Juli und August findet die Vorbewertung der eingereichten Bewerbungsunterlagen statt. Anschließend werden die in die nähere Auswahl für die Preisvergabe gekommenen Verwaltungen vor Ort durch EvaluatorInnen besucht. Auf einer Sitzung des Beirats im November werden die "Speyer-Preisträger 2000" ausgewählt. Im Dezember findet der Abschlusskongress des „5. Speyerer Qualitätswettbewerbs“ an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer statt.

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Teilnahmegebühr


Die Teilnahmegebühr für den "5. Speyerer Qualitätswettbewerb 2000" beträgt 750 DM. Diese wird bei Einreichung der Bewerbungsunterlagen fällig. Darin enthalten sind die Teilnahmegebühren für drei Personen zum Besuch des Abschlusskongresses. Alle Bewerber erhalten zudem eine Rückmeldung über ihre Bewertungsergebnisse.

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Bewerbungsverfahren


Die Auswahl der Preisträger erfolgt auf der Grundlage der Selbstdarstellung, die von den Bewerbern erstellt wird und aufgrund von Ergebnissen, die bei den Begehungen der in die nähere Wahl gekommenen Verwaltungen gewonnen wurden.
Es wird erwartet, dass die Bewerber eine Bewerbungsschrift erstellen, in der in strukturierter Form zu den Bewertungskriterien Stellung genommen wird. Für den Bewertungsvorgang und sein Ergebnis ist der „sachliche Gehalt“ wichtiger als der Umfang der Bewerbungsschrift. Die Darstellung sollte sich auf das Wesentliche konzentrieren und dieses überzeugend (z.B. in Anlagen) dokumentieren.
Wir sichern allen Bewerbern vollständige Vertraulichkeit zu. Im Fall nachfolgender Auswertungen und Veröffentlichungen, die auf besonders gelungene Beispiele Bezug nehmen, ohne die Anonymität der Bewerber wahren zu können, werden wir die vorherige Zustimmung der Bewerber einholen.

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Einreichung der Bewerbungsunterlagen


Die Bewerbungsunterlagen sind - möglichst zugleich in zweifacher schriftlicher Ausführung und elektronischer Form - einzureichen bei:
 

Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer
- 5. Speyerer Qualitätswettbewerb -
z. Hd. Frau Sandra Kohl
Freiherr-vom-Stein Straße 2
D-67346 Speyer
Tel:: ++49/(0)6232/654-247
e-mail: Kohl@dhv-speyer.de

Allen Bewerbungen sollten die „Basisinformationen zur Behörde / Organisation“ beigefügt werden (siehe Anlage).

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Themenfelder


Jeder Bewerber um den „Speyer-Preis 2000“ muss sich vorab für eines der folgenden sechs Themenfelder entscheiden:

- BürgerInnenorientierung
- Electronic Government
- Personalmanagement
- Politik und Verwaltung
- Public Private Partnership
- Wissensmanagement

Es wird vorausgesetzt, dass die Bewerber herausragende Leistungen auf diesem Themenfeld nachweisen können. Da – in der Tradition der Speyerer Qualitätswettbewerbe – aber nicht nur isolierte Spitzenleistungen in einem Teilbereich ausgezeichnet werden sollen, werden alle Bewerbungen auch danach bewertet, inwieweit eine Abstimmung und Verknüpfung mit dem gesamten Modernisierungsprozess gegeben ist.
In den einzelnen Themenfeldern werden die Bewerbungen von speziellen Arbeitsgruppen begutachtet, in denen FachgutachterInnen aus Wissenschaft und Praxis vertreten sind.

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Erläuterungen zu den einzelnen Themenfeldern

 

BürgerInnenorientierung


Die Verwaltungsmodernisierung in den 90er Jahren war vor allem auf Kostenbewusstsein und Transparenz sowie die Modernisierung der Strukturen und Abläufe ausgerichtet (Binnenorientierung). In der letzten Zeit rückt hingegen das Erbringen qualitätsvoller Dienstleistungen und das Einbeziehen der Bürgerinnen und Bürger in den Mittelpunkt des Modernisierungsprozesses (BürgerInnenorientierung). Zeitgemäße BürgerInnenorientierung ist nicht nur vielschichtig, sondern auch in permanenter Entwicklung. Wichtige Aspekte sind
- kooperative Zielbildung in politisch-strategischen Prozessen (z.B. Leitbild);
- ausreichendes Erforschen bzw. umfassende Kenntnisse der „Austauschbeziehungen“ zwischen BürgerInnen/KlientInnen und Verwaltung (Leistungen und Gegenleistungen);
- Organisation der Verwaltung / Service in Richtung BürgerInnenorientierung
- Information / Kommunikation mit modernen Medien
- ausgebaute Qualitätsmessungen und
- Zuerkennung von mehr direkter Einflussnahme und Selbstbestimmung durch die Bürgerinnen und Bürger.
Für die Entfaltung der BürgerInnenorientierung sind verschiedene Voraussetzungen zu schaffen. Hierzu gehören vor allem
- Evaluation staatlicher Leistungen und Messung von Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger;
- Sicherung der Professionalität im Umgang mit den Anliegen der Bürgerinnen und Bürger;
- Entwicklung demokratischer Lernprozesse und Konfliktfähigkeit auf allen Seiten (Politik, Verwaltung, BürgerInnen / Klienten);
- innovative Anreize für engagierte Bürgerinnen und Bürger sowie Bedienstete.
Der „Speyer-Preis“ soll hervorragende Leistungen auf dem Gebiet der BürgerInnenorientierung prämieren, die sich insbesondere durch das Verknüpfen einzelner Ansätze und entsprechende Nachweise der angestrebten Wirkungen auszeichnen.
 
 

Mitglieder der Arbeitsgruppe „BürgerInnenorientierung“:

- Koordinator: Dr. Helfried Bauer, Geschäftsführer, Kommunalwissenschaftliches Dokumentationszentrum, Wien (A), e-mail:  bauer@kdz.or.at
- Dr. Elisabeth Dearing, Abteilungsleiterin, Bundesministerium für Finanzen, Wien (A)
- Dr. Rosmarie Drexler, Bezirkshauptfrau, Zell am See (A)
- Dr. Martin Haas,  Stadtpräsident, Winthertur (CH)
- Dr. Hans Hack, Hauptgutachter der KGSt, Köln (D)
- Prof. Dr. Dr. Leo Kißler, Philipps-Universität Marburg (D)
- Dr. Dieter Niedermann, Staatssekretär, Kanton St. Gallen (CH)
- Dr. Maria Oppen, Wissenschaftszentrum Berlin (D)
- Dr. h.c. Klaus Tschira, Klaus Tschira Stiftung, Heidelberg (D)

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Electronic Government


Electronic Government ist die digitale Abbildung des Handelns von Regierung und Verwaltung, wo dieses möglich und sinnvoll ist. Der inzwischen erreichte Stand der Informationstechnologien (PC-Verbreitung, Vernetzung, Benutzerfreundlichkeit, Sicherheit, Kompatibilität) bietet hierfür ein weitreichendes Potenzial.
Für die Klienten der Verwaltung soll sich der Zugang zu Ämtern und Behörden, zu Parlamenten und Gemeinderäten erleichtern sowie die Abwicklung der Verwaltungsangelegenheiten verbessern, das heißt wirksamer, schneller, bequemer und kostengünstiger gestalten.
Electronic Government kann ebenfalls dazu beitragen, neue Verwaltungsleistungen anzubieten (die bisher nicht möglich waren wie Online-Transaktionen rund um die Uhr) sowie an frühere Verwaltungsleistungen anzuknüpfen (die zwischenzeitlich erschwert waren wie etwa die Überschaubarkeit gemeindlicher Angelegenheiten).
Die Klienten sind dabei sowohl außerhalb des öffentlichen Sektors (z.B. Privatleute und Unternehmungen als Leistungs- und Zahlungspflichtige bzw. –empfänger, Auskunftssuchende, an Politik- und Verwaltungsentscheidungen Mitwirkende etc.), wie auch innerhalb (z.B. zu beteiligende und mitzeichnende Stellen).
Das Verbesserungspotenzial von Electronic Government beruht darauf, dass ein Kontakt mit der Verwaltung möglichst direkt (unter Vermeidung von Umwegen) und möglichst integriert erfolgt (unter Vermeidung von Medien- und Organisationsbrüchen - ein Vorgang muss zum Beispiel nicht von einer elektronischen in eine Papierform gewandelt werden und wird als Einheit über die Grenzen der beteiligten Institutionen hinweg behandelt).
Dabei werden die Anliegen der Klienten (wie Anfragen, Anträge, Eingaben oder  Zahlungen) möglichst als Teil von Lebenslagen gesehen. Die zu einer Lebenslage, z.B. Existenzgründung oder Baugenehmigung, gehörenden Belange werden als Einheit behandelt, unabhängig davon, ob die berührten Stellen zum öffentlichen oder zum privaten Sektor gehören. Dabei gibt e-government den Regierungen und Verwaltungen neue Instrumente an die Hand, um mit den Bürgerinnen und Bürgern in Dialog zu treten. Unverzichtbar ist darüber hinaus die Gewährleistung von Rechtssicherheit.
 
 

Mitglieder der Arbeitsgruppe „Electronic Government“:

- Koordinator: Prof. Dr. Heinrich Reinermann, Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer (D), e-mail: reinermann@dhv-speyer.de
- Peter Gruetter, Eidgenössisches Finanzdepartement, Bern (CH)
- Dr. Andreas Krumpholz, Microsoft GmbH, Unterschleißheim (D)
- Willy Landsberg, Stadt Köln (D)
- Dr. Jörn von Lucke, Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer (D)
- Wolfgang H. Naujokat, Siemens Business Services, Köln (D)
- Dr. Harald Steindl, Wirtschaftskammer Österreich (A)
- Dr. h.c. Klaus Tschira, Klaus Tschira Stiftung, Heidelberg (D)

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Personalmanagement


Im Zeitalter der Globalisierung, einer neuartigen Zusammenarbeit zwischen dem öffentlichen, dem privaten und dem gemeinnützigen Sektor und neuer Informationstechnologien muss auch der öffentliche Dienst neue Kompetenzen und Fähigkeiten entwickeln und besondere Anstrengungen unternehmen, um das Potenzial seiner Mitarbeiter/innen sinnvoll einzusetzen und weiterzuentwickeln.
Im Themenfeld „Personalmanagement" sollen daher innovative Ansätze ausgezeichnet werden, welche die produktive Nutzung und Förderung der bei den MitarbeiterInnen vorhandenen Motivation und Leistungsbereitschaft im Interesse der Entwicklung neuer Kompetenzen zum Ziel haben und ermöglichen. Es wird vorausgesetzt, dass die Bewerber besondere Anstrengungen unternommen haben, um die Chancen einer modernen Personalentwicklung zu erschließen und sie mit den Erfordernissen eines zeitgerechten „Kompetenzmanagements“ zu verbinden. Es wird von den Bewerbern erwartet, dass sie solche Ansätze systematisch in ein Gesamtkonzept des Personalmanagements integrieren und in eine sinnvolle, optimale Wirkungen ermöglichende Verbindung mit weiteren Elementen der Verwaltungsmodernisierung bringen.
Im einzelnen kann es z.B. darum gehen, dass Verwaltungen
- Anforderungsprofile für verschiedene Aufgabenfelder entwickeln;
- Innovationsbereitschaft im Hinblick auf Ausbildungsinhalte zeigen;
- eine hierauf abgestimmte Personalauswahl und -rekrutierung anstreben;
- eine auf Aufgabenfelder bezogene Potenzialermittlung betreiben;
- Kompetenzen der Mitarbeiter/innen im Hinblick auf eine verbesserte Bürgerorientierung entwickeln;
- die Möglichkeiten des Personalaustausches sinnvoll nutzen;
- arbeitsplatzbezogene Aufgaben und Arbeitsprozesse so definieren und gestalten, dass sie den Motivations- und Fähigkeitsprofilen der Mitarbeiter/innen optimal entsprechen;
- aufgaben- und zielbezogene Leistungsbeurteilungssysteme einführen und umsetzen;
- die Rolle der Führungskräfte neu definieren und einüben;
- arbeitsplatzbezogene Qualifikationsmaßnahmen der Mitarbeiter/innen und/oder der Führungskräfte ermöglichen;
- leistungsgerechte und motivationsfördernde Anreiz- und Entgeltformen erproben;
- die Personalentwicklung in eine aktive Kulturentwicklung der Gesamtorganisation einbetten;
- Organisationsentwicklung und "Personalmanagement" integrieren;
- zu neuen Organisationsformen und Aufgabenzuordnungen im Personalbereich gelangen;
- u.a.

 Mitglieder der Arbeitsgruppe „Personalmanagement“:

- Koordinator: Prof. Dr. Helmut Klages, Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer (D), e-mail:  Klages@dhv-speyer.de
- Dr. Alfred Berghammer, Amt der Salzburger Landesregierung (A)
- Beate Busse, KGSt, Köln (D)
- Prof. Dr. Yves Emery, Institut de hautes études en administration publique (idheap), Chavannes-près-Renens (CH)
- Dr. Elke Löffler, Paris (F)
- Henning Lühr, Freie Hansestadt Bremen (D)
- Prof. Dr. Walter Oechsler, Universität Mannheim (D)
- Prof. Dr. Kuno Schedler, Institut für Öffentliche Dienstleistungen und Tourismus, St. Gallen (CH)
- Holger Unland, Beamtensekretariat ÖTV (D)

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Politik und Verwaltung


Mit dem „Speyer-Preis“ im Themenfeld „Politik und Verwaltung“ sollen außerordentliche Leistungen zur Umsetzung der Verwaltungsmodernisierung in der Politik und in der Zusammenarbeit zwischen Politik und Verwaltung ausgezeichnet werden.
Im Mittelpunkt stehen nicht primär Veränderungen im Verwaltungsmanagement, sondern vielmehr die direkten und indirekten Wirkungen und Auswirkungen dieser Veränderungen auf der Seite der Politik. Gesucht werden somit optimale Formen der Zusammenarbeit zwischen den politisch gewählten Instanzen und der ausführenden Verwaltung.
Unter dem Begriff „Politik“ sollen dabei – je nach Ebene – die Parlamente / Kreistage / Gemeinderäte verstanden werden, wohl wissend, dass auch Regierungsmitglieder oder Beigeordnete häufig dem „politischen Lager“ zuzuordnen sind. Der Begriff „Parlament“ wiederum soll nicht nur ausschließlich für die Gesamtorganisation gelten, sondern auch Untereinheiten einschließen (Kommissionen, Ausschüsse, Ratsbüros, Fraktionen etc.).
Ausgezeichnet werden sollen – im Rahmen der Zielsetzungen der Verwaltungsmodernisierung – insbesondere
- innovative und nachhaltig wirksame Bestrebungen der politisch gewählten Instanzen zur Neugestaltung der eigenen Strukturen, Prozesse, Verhaltensweisen im Parlamentsbetrieb;
- Maßnahmen zur Verbesserung der Kommunikation und der Zusammenarbeit zwischen den Partnern und zum Einbezug der Bürgerinnen und Bürger sowie der verschiedenen Interessengruppen in die Umsetzung der Reformzielsetzungen durch parlamentarische Organe;
- Maßnahmen zur Förderung des Innovationspotenzials und zum Aufbau von systematischen Lernprozessen und damit verbunden zu einem besseren Umgang mit dem vielfältig und verstreut vorhandenen Wissen;
- Bestrebungen der Politik zur Verbesserung der Nachhaltigkeit der Transformationsprozesse und zur Förderung der Wirkungsorientierung.
 
 

Mitglieder der Arbeitsgruppe „Politik und Verwaltung“:

- Koordinator: Dr. Albert Hofmeister, Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport, Bern (CH),
  e-mail: Albert.Hofmeister@gs-vbs.admin.ch
- Prof. Gerhard Banner, Bad Honnef (D)
- Mag. Wilfried Berchtold, Stadt Feldkirch (A)
- Prof. Dr. Ernst Buschor, Erziehungsdirektion des Kantons Zürich (CH)
- Werner Hauser, Oberbürgermeister a.D. / Arthur Andersen, Kirchheim unter Teck (D)
- Prof. Dr. Kurt Nuspliger, Staatskanzlei des Kantons Bern (CH)
- Dr. Andreas Osner, Bertelsmann-Stiftung, Gütersloh (D)
- Harald Plamper, Köln (D)
- Dr. Alexander Wegener, Wissenschaftszentrum Berlin (D)

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Public Private Partnership


Die öffentliche Verwaltung kann die wachsenden öffentlichen Aufgaben häufig nicht mehr alleine erfüllen. Vielfach fehlt ihr dazu das Geld und / oder das Know how.
Im Themenfeld Public Private Partnership sollen daher herausragende Ansätze und Erfolge bei der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben durch neue Kooperationsformen zwischen Verwaltungen, Unternehmen und privaten Organisationen (z.B. Vereine) ausgezeichnet werden.
Hierbei geht es nicht vornehmlich um die Privatisierung bisher durch die öffentliche Hand bereitgestellter Leistungen, sondern vielmehr um Interaktionen und Kooperationen zwischen öffentlichen und privaten Partnern, mit dem Ziel, komplementäre Ziele zu erreichen und dabei bei der Zusammenarbeit Synergiepotenziale zu nutzen.
Folgende Aspekte sind hierbei hervorzuheben:
- Ausrichtung an gemeinsamen Zielen (Kooperationsstrategie);
- Organisationsform des Kooperationsprozesses;
- Informationspolitik gegenüber den Partnern und Nutzern der Public Private Partnership;
- Kooperationsertrag und Synergieeffekte (Nutzen für die Partner und das öffentliche Interesse).
 
 

Mitglieder der Arbeitsgruppe „Public Private Partnership“

- Koordinator: Prof. Dr. Dietrich Budäus, Hochschule für Wirtschaft und Politik – Arbeitsbereich Public Management, Hamburg (D),
   e-mail: budaeusD@hwp.uni-hamburg.de
- Dr. Reinhard Fingerhut, Deutsche Bank AG (D)
- Martha Oberndorfer, Kommunalkredit AG, Wien (A)
- Prof. Dr. Christoph Reichard, Universität Potsdam (D)
- Norbert Schnedl, Bundesministerium für Finanzen, Wien (A)
- Oliver Volin, Genossenschaftsverband Hessen / Rheinland-Pfalz / Thüringen e.V. (D)
- Martin Stahel (CH)
 

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Wissensmanagement


Wissensmanagement betrifft die effektive Nutzung des in der Verwaltung vorhandenen sowie den Erwerb neuen Wissens. Im Einzelnen sind folgende Aspekte betroffen:
- Auffinden der Kompetenzen und Potenziale der Mitarbeiter (z.B. durch "Gelbe Seiten");
- Auffinden der relevanten Informationen (z.B. durch Suchsysteme);
- Weiterleiten vorhandenen Wissens an potenzielle Interessenten (z.B. durch Intranet);
- Verbesserung von Arbeitsprozessen (z.B. durch Workflow-, Groupware-Systeme);
- Nutzung des Wissens aus Kunden-, Kooperations- und Wettbewerbsbeziehungen;
- Nutzung des Wissens aus Privatisierung, Ausgliederung und Überwachung;
- Erstellung und Nutzung von Berichten und Kennzahlen im Rahmen von Controllingsystemen;
- Bilanzierung und Weitergabe des Wissens aus Veränderungsprozessen (Verwaltungsreform);
- Nutzung des Erfahrungswissens im Rahmen von Qualitätsmanagement;
- Erstellung von Geschäftsberichten im Rahmen des Verwaltungsmarketings;
- Aufbau von "Markt"-Analysen und Früherkennungssystemen (Issue-Management);
- Nutzung des "emotionalen" Wissens aus Leitbildern, Verwaltungs-Design und Organisationskultur.
 
 

Mitglieder der Arbeitsgruppe „Wissensmanagement“

- Koordinator: Prof. Dr. Hermann Hill, Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer (D), e-mail: Hill@dhv-speyer.de
- Dr. Rosmarie Drexler, Bezirkshauptfrau, Zell am See (A)
- Dirk Greskowiak, Projektleiter KIKOS, KGSt, Köln (D)
- Franz-Reinhard Habbel, Deutscher Städte- und Gemeindebund, Berlin (D)
- Michael Klöker, Chefredakteur VOP (D)
- Harald Nawo, Microsoft GmbH (D)
- Hans-Hermann Schauerte, Wuppertal (D)
- Dr. Harald Steindl, Wirtschaftskammer Österreich (A)

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Bewertungskriterien


Die folgenden Kriterien stellen allgemein gehaltene Bewertungskriterien dar, die den Begutachtungen in allen Themenfeldern zugrunde liegen werden.
 

I. Abstimmung und Verknüpfung mit dem gesamten Modernisierungsprozess


- Erfolgt eine Orientierung an den allgemeinen Zielen der Verwaltungsmodernisierung (Qualität der Leistung / Aufgabenerfüllung; Effizienzerhöhung; BürgerInnenorientierung; MitarbeiterInnenorientierung; Haushaltsausgleich)?

- Kann eine Verknüpfung mit anderen Initiativen zur Verwaltungsmodernisierung festgestellt werden (oder „Insel-Lösung“)?

Von den Bewerbern wird neben der umfassenden Darstellung ihrer Anstrengungen in einem Themenfeld erwartet, dass sie deutlich machen, ob und wie sie diesen thematischen Schwerpunkt in ihr allgemeines Modernisierungskonzept eingebettet haben. Bei der Bewertung der Bewerbungen wird dementsprechend vorausgesetzt, dass die Bewerber Neuerungen und Verbesserungen nicht ausschließlich innerhalb des Schwerpunktbereichs in Angriff genommen haben, sondern vielmehr einen breiteren und allgemeineren Ansatz der „Modernisierung“ ihrer Verwaltung verfolgen.
(Wer mit der Bewerbung um den Speyer-Preis 2000 aus internen Gründen eine umfassende Selbstbewertung verbinden möchte, kann zu diesem Zweck in Speyer ein Exemplar der „Bewerberbroschüre für den 4. Speyerer Qualitätswettbewerb 1998“ anfordern).
 
 

II. Kriterien zu den Themenfeldern

Konzeptqualität

- Wurden die Ziele klar definiert?
- Ist das Konzept in sich stimmig und schlüssig?
- Sind die mit der Verwirklichung des Konzepts zu erwartenden Beiträge dazu geeignet, die gesetzten Ziele zu erreichen?
 

Umsetzung

- Wie weit ist die Umsetzung fortgeschritten (Realisation der einzelnen Konzeptelemente und innerhalb der verschiedenen Verwaltungsbereiche / Reifegrad)?
- Inwieweit ist eine breite Unterstützung gewährleistet: Ruhen die Veränderungen auf vielen Schultern in der Verwaltung / in der Bürgerschaft?
- Inwieweit sind die Dauerhaftigkeit und Nachhaltigkeit gewährleistet?
 

Innovation

- Handelt es sich um neue / originelle Ideen oder sind diese so oder ähnlich bereits verschiedentlich verwirklicht?
- Wurden innovative, kreative Wege bei der Konzeptentwicklung bzw. Verwirklichung gegangen?
 

Qualität des Prozess- und Projektmanagements

- Wie wurde der Veränderungsprozess geplant und gesteuert?
- Inwieweit wurden die relevanten Akteure (MitarbeiterInnen, Führungskräfte, Poli-tik, Personalvertretung etc.) informiert, beteiligt und eingebunden?
- Wie wurde / wird mit Widerständen umgegangen?
- Inwieweit werden Beiträge zur „Kulturentwicklung“ innerhalb der Organisation geleistet?
 

Nutzen

- Welcher konkrete Nutzen wird erbracht?
- Wie wird der Nutzen gemessen und nachgewiesen?
- Wie sieht die Kosten- / Nutzenrelation aus?
 

Übertragbarkeit

- Ist die Vorgehensweise auch auf andere Verwaltungen übertragbar und in welchem Ausmaß?

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Ansprechpartner:


Ansprechpartner für Fragen zu den einzelnen Themenfeldern sind die Koordinatoren der jeweiligen Arbeitsgruppe.

Für nationale Belange und Fragen der Wettbewerbsdurchführung sind in den einzelnen Ländern die folgenden Kontaktpersonen zuständig:
 

In Deutschland:

Dipl.-Soz. Sandra Kohl, Mag.rer.publ.
Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer
Freiherr-vom-Stein-Str.2, 67346 Speyer
Tel.: 0049/(0)6232/654-247, Fax: 0049/(0)6232/654-308, e-mail: Kohl@dhv-speyer.de
 
 

In Österreich:

Mag. Norbert Schnedl
Abt. VII/8 „Verwaltungsentwicklung“, Bundesministerium für Finanzen
Wollzeile 1-3, 1014 Wien
Tel.: 0043-1-51433-7144, e-mail: Norbert.Schnedl@bmf.gv.at
 
 

In der Schweiz:


Dr. Albert Hofmeister
Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport, Chef Inspektorat
Bundeshaus, 3003 Bern
Tel. 0041-31-324-5015, Fax 0041-31-324-3336, e-mail: Albert.Hofmeister@gs-vbs.admin.ch

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Sponsoren

Beiratsmitglieder
 

Basisinformationen zur Behörde / Organisation

(bitte ausgefüllt Bewerbungsschrift beilegen)
 
 

Bezeichnung und Anschrift:

 
Bezeichnung  
Adresse  
Telefon  
Fax  
E-mail  
Internetadresse  

 
 

Ansprechpartner, Kontaktpersonen:

 
Name Funktion Telefon
     
     
   
     
     
     
     
     

 
 

Anzahl der Beschäftigten:

 

Einwohnerzahl (bei Gebietskörperschaften):


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