Inhaltsverzeichnis:
Zielsetzung des Speyerer Qualitätswettbewerbs
Teilnahmevoraussetzungen
Zeitplanung,
Bewerbungsfrist
Teilnahmegebühr
Bewerbungsverfahren
Einreichung
der Bewerbungsunterlagen
Themenfelder
Erläuterungen
zu den einzelnen Themenfeldern / Mitglieder der Arbeitsgruppen
BürgerInnenorientierung
Electronic
Government
Personalmanagement
Politik
und Verwaltung
Public
Private Partnership
Wissensmanagement
Ansprechpartner
Sponsoren
Beiratsmitglieder
Basisinformationen
zur Behörde / Organisation
Der Speyerer Qualitätswettbewerb wird im Jahr 2000 zum fünften
Mal ausgeschrieben. Der Wettbewerb geht auf die Initiative von Univ.-Prof.
Dr. Hermann Hill und Univ.-Prof. Dr. Helmut Klages zurück, die an
der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer lehren.
Er richtet sich an die gesamte öffentliche Verwaltung in Deutschland,
Österreich und der Schweiz. Zahlreiche Persönlichkeiten aus Politik,
Verwaltung, Wirtschaft, Presse und dem Verbandswesen in diesen Ländern
beteiligen sich an der Gestaltung des Wettbewerbs. Auch in diesem Jahr
werden wiederum „Speyer-Preise“ für besonders herausragende und innovative
Leistungen in der öffentlichen Verwaltung vergeben werden.
Die oberste Zielsetzung des Speyerer Qualitätswettbewerbs besteht
darin, die innovative Weiterentwicklung der öffentlichen Verwaltung
in Richtung Leistungs-, Qualitäts- und Kundenorientierung zu fördern.
Der Zielsetzung des Wettbewerbs entsprechend sind solche Organisationen
zur Teilnahme aufgerufen, die der Meinung sind, dass sie zukunftsgerichtet,
serviceorientiert, effizient und effektiv, erfolgreich und leistungsstark
arbeiten und sich zutrauen, Vorbild für andere zu werden.
Für die Wettbewerbsteilnehmer besteht die Möglichkeit, sich
mit anderen zu vergleichen. Hieraus soll sich die Möglichkeit ableiten,
die eigenen Stärken und Schwächen kennenzulernen und sich gegebenenfalls
mit den herausragenden eigenen Stärken nach außen hin darzustellen,
um anderen eine Lernchance zu bieten.
Der Speyerer Qualitätswettbewerb wendet sich an Organisationen
im öffentlichen Sektor (unabhängig von der Rechtsform) in Deutschland,
Österreich und der Schweiz. Neben selbständigen Organisationen
können sich auch Teilbereiche von Verwaltungen beteiligen, wenn diese
einen eigenständigen Entscheidungs- und Selbstgestaltungsspielraum
besitzen.Teilnahmeberechtigt sind z.B. auch kommunale Unternehmen, Parlamente
und kommunale Vertretungsorgane sowie Selbstverwaltungseinrichtungen.
Ausgeschlossen von der Teilnahme sind die Preisträger des „4.
Speyerer Qualitätswettbewerbs 1998“.
Von den Bewerbern wird erwartet, dass sie für weitere Auskünfte
zur Verfügung stehen. Hierzu gehört auch, dass sie gegebenenfalls
eine Begehung durch EvaluatorInnen ermöglichen.
Der Bewerbungsschluss ist am 31. Mai 2000. In den Monaten Juni,
Juli und August findet die Vorbewertung der eingereichten Bewerbungsunterlagen
statt. Anschließend werden die in die nähere Auswahl für
die Preisvergabe gekommenen Verwaltungen vor Ort durch EvaluatorInnen besucht.
Auf einer Sitzung des Beirats im November werden die "Speyer-Preisträger
2000" ausgewählt. Im Dezember findet der Abschlusskongress des „5.
Speyerer Qualitätswettbewerbs“ an der Deutschen Hochschule für
Verwaltungswissenschaften in Speyer statt.
Die Teilnahmegebühr für den "5. Speyerer Qualitätswettbewerb
2000" beträgt 750 DM. Diese wird bei Einreichung der Bewerbungsunterlagen
fällig. Darin enthalten sind die Teilnahmegebühren für drei
Personen zum Besuch des Abschlusskongresses. Alle Bewerber erhalten zudem
eine Rückmeldung über ihre Bewertungsergebnisse.
Die Auswahl der Preisträger erfolgt auf der Grundlage der Selbstdarstellung,
die von den Bewerbern erstellt wird und aufgrund von Ergebnissen, die bei
den Begehungen der in die nähere Wahl gekommenen Verwaltungen gewonnen
wurden.
Es wird erwartet, dass die Bewerber eine Bewerbungsschrift erstellen,
in der in strukturierter Form zu den Bewertungskriterien Stellung genommen
wird. Für den Bewertungsvorgang und sein Ergebnis ist der „sachliche
Gehalt“ wichtiger als der Umfang der Bewerbungsschrift. Die Darstellung
sollte sich auf das Wesentliche konzentrieren und dieses überzeugend
(z.B. in Anlagen) dokumentieren.
Wir sichern allen Bewerbern vollständige Vertraulichkeit zu. Im
Fall nachfolgender Auswertungen und Veröffentlichungen, die auf besonders
gelungene Beispiele Bezug nehmen, ohne die Anonymität der Bewerber
wahren zu können, werden wir die vorherige Zustimmung der Bewerber
einholen.
Die Bewerbungsunterlagen sind - möglichst zugleich in zweifacher
schriftlicher Ausführung und elektronischer Form - einzureichen bei:
Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer
- 5. Speyerer Qualitätswettbewerb -
z. Hd. Frau Sandra Kohl
Freiherr-vom-Stein Straße 2
D-67346 Speyer
Tel:: ++49/(0)6232/654-247
e-mail: Kohl@dhv-speyer.de
Allen Bewerbungen sollten die „Basisinformationen zur Behörde / Organisation“ beigefügt werden (siehe Anlage).
Jeder Bewerber um den „Speyer-Preis 2000“ muss sich vorab für
eines der folgenden sechs Themenfelder entscheiden:
- BürgerInnenorientierung
- Electronic Government
- Personalmanagement
- Politik und Verwaltung
- Public Private Partnership
- Wissensmanagement
Es wird vorausgesetzt, dass die Bewerber herausragende Leistungen auf
diesem Themenfeld nachweisen können. Da – in der Tradition der Speyerer
Qualitätswettbewerbe – aber nicht nur isolierte Spitzenleistungen
in einem Teilbereich ausgezeichnet werden sollen, werden alle Bewerbungen
auch danach bewertet, inwieweit eine Abstimmung und Verknüpfung mit
dem gesamten Modernisierungsprozess gegeben ist.
In den einzelnen Themenfeldern werden die Bewerbungen von speziellen
Arbeitsgruppen begutachtet, in denen FachgutachterInnen aus Wissenschaft
und Praxis vertreten sind.
Die Verwaltungsmodernisierung in den 90er Jahren war vor allem auf
Kostenbewusstsein und Transparenz sowie die Modernisierung der Strukturen
und Abläufe ausgerichtet (Binnenorientierung). In der letzten Zeit
rückt hingegen das Erbringen qualitätsvoller Dienstleistungen
und das Einbeziehen der Bürgerinnen und Bürger in den Mittelpunkt
des Modernisierungsprozesses (BürgerInnenorientierung). Zeitgemäße
BürgerInnenorientierung ist nicht nur vielschichtig, sondern auch
in permanenter Entwicklung. Wichtige Aspekte sind
- kooperative Zielbildung in politisch-strategischen Prozessen (z.B.
Leitbild);
- ausreichendes Erforschen bzw. umfassende Kenntnisse der „Austauschbeziehungen“
zwischen BürgerInnen/KlientInnen und Verwaltung (Leistungen und Gegenleistungen);
- Organisation der Verwaltung / Service in Richtung BürgerInnenorientierung
- Information / Kommunikation mit modernen Medien
- ausgebaute Qualitätsmessungen und
- Zuerkennung von mehr direkter Einflussnahme und Selbstbestimmung
durch die Bürgerinnen und Bürger.
Für die Entfaltung der BürgerInnenorientierung sind verschiedene
Voraussetzungen zu schaffen. Hierzu gehören vor allem
- Evaluation staatlicher Leistungen und Messung von Erwartungen der
Bürgerinnen und Bürger;
- Sicherung der Professionalität im Umgang mit den Anliegen der
Bürgerinnen und Bürger;
- Entwicklung demokratischer Lernprozesse und Konfliktfähigkeit
auf allen Seiten (Politik, Verwaltung, BürgerInnen / Klienten);
- innovative Anreize für engagierte Bürgerinnen und Bürger
sowie Bedienstete.
Der „Speyer-Preis“ soll hervorragende Leistungen auf dem Gebiet der
BürgerInnenorientierung prämieren, die sich insbesondere durch
das Verknüpfen einzelner Ansätze und entsprechende Nachweise
der angestrebten Wirkungen auszeichnen.
Electronic Government ist die digitale Abbildung des Handelns von
Regierung und Verwaltung, wo dieses möglich und sinnvoll ist. Der
inzwischen erreichte Stand der Informationstechnologien (PC-Verbreitung,
Vernetzung, Benutzerfreundlichkeit, Sicherheit, Kompatibilität) bietet
hierfür ein weitreichendes Potenzial.
Für die Klienten der Verwaltung soll sich der Zugang zu Ämtern
und Behörden, zu Parlamenten und Gemeinderäten erleichtern sowie
die Abwicklung der Verwaltungsangelegenheiten verbessern, das heißt
wirksamer, schneller, bequemer und kostengünstiger gestalten.
Electronic Government kann ebenfalls dazu beitragen, neue Verwaltungsleistungen
anzubieten (die bisher nicht möglich waren wie Online-Transaktionen
rund um die Uhr) sowie an frühere Verwaltungsleistungen anzuknüpfen
(die zwischenzeitlich erschwert waren wie etwa die Überschaubarkeit
gemeindlicher Angelegenheiten).
Die Klienten sind dabei sowohl außerhalb des öffentlichen
Sektors (z.B. Privatleute und Unternehmungen als Leistungs- und Zahlungspflichtige
bzw. –empfänger, Auskunftssuchende, an Politik- und Verwaltungsentscheidungen
Mitwirkende etc.), wie auch innerhalb (z.B. zu beteiligende und mitzeichnende
Stellen).
Das Verbesserungspotenzial von Electronic Government beruht darauf,
dass ein Kontakt mit der Verwaltung möglichst direkt (unter Vermeidung
von Umwegen) und möglichst integriert erfolgt (unter Vermeidung von
Medien- und Organisationsbrüchen - ein Vorgang muss zum Beispiel nicht
von einer elektronischen in eine Papierform gewandelt werden und wird als
Einheit über die Grenzen der beteiligten Institutionen hinweg behandelt).
Dabei werden die Anliegen der Klienten (wie Anfragen, Anträge,
Eingaben oder Zahlungen) möglichst als Teil von Lebenslagen
gesehen. Die zu einer Lebenslage, z.B. Existenzgründung oder Baugenehmigung,
gehörenden Belange werden als Einheit behandelt, unabhängig davon,
ob die berührten Stellen zum öffentlichen oder zum privaten Sektor
gehören. Dabei gibt e-government den Regierungen und Verwaltungen
neue Instrumente an die Hand, um mit den Bürgerinnen und Bürgern
in Dialog zu treten. Unverzichtbar ist darüber hinaus die Gewährleistung
von Rechtssicherheit.
Im Zeitalter der Globalisierung, einer neuartigen Zusammenarbeit
zwischen dem öffentlichen, dem privaten und dem gemeinnützigen
Sektor und neuer Informationstechnologien muss auch der öffentliche
Dienst neue Kompetenzen und Fähigkeiten entwickeln und besondere Anstrengungen
unternehmen, um das Potenzial seiner Mitarbeiter/innen sinnvoll einzusetzen
und weiterzuentwickeln.
Im Themenfeld „Personalmanagement" sollen daher innovative Ansätze
ausgezeichnet werden, welche die produktive Nutzung und Förderung
der bei den MitarbeiterInnen vorhandenen Motivation und Leistungsbereitschaft
im Interesse der Entwicklung neuer Kompetenzen zum Ziel haben und ermöglichen.
Es wird vorausgesetzt, dass die Bewerber besondere Anstrengungen unternommen
haben, um die Chancen einer modernen Personalentwicklung zu erschließen
und sie mit den Erfordernissen eines zeitgerechten „Kompetenzmanagements“
zu verbinden. Es wird von den Bewerbern erwartet, dass sie solche Ansätze
systematisch in ein Gesamtkonzept des Personalmanagements integrieren und
in eine sinnvolle, optimale Wirkungen ermöglichende Verbindung mit
weiteren Elementen der Verwaltungsmodernisierung bringen.
Im einzelnen kann es z.B. darum gehen, dass Verwaltungen
- Anforderungsprofile für verschiedene Aufgabenfelder entwickeln;
- Innovationsbereitschaft im Hinblick auf Ausbildungsinhalte zeigen;
- eine hierauf abgestimmte Personalauswahl und -rekrutierung anstreben;
- eine auf Aufgabenfelder bezogene Potenzialermittlung betreiben;
- Kompetenzen der Mitarbeiter/innen im Hinblick auf eine verbesserte
Bürgerorientierung entwickeln;
- die Möglichkeiten des Personalaustausches sinnvoll nutzen;
- arbeitsplatzbezogene Aufgaben und Arbeitsprozesse so definieren und
gestalten, dass sie den Motivations- und Fähigkeitsprofilen der Mitarbeiter/innen
optimal entsprechen;
- aufgaben- und zielbezogene Leistungsbeurteilungssysteme einführen
und umsetzen;
- die Rolle der Führungskräfte neu definieren und einüben;
- arbeitsplatzbezogene Qualifikationsmaßnahmen der Mitarbeiter/innen
und/oder der Führungskräfte ermöglichen;
- leistungsgerechte und motivationsfördernde Anreiz- und Entgeltformen
erproben;
- die Personalentwicklung in eine aktive Kulturentwicklung der Gesamtorganisation
einbetten;
- Organisationsentwicklung und "Personalmanagement" integrieren;
- zu neuen Organisationsformen und Aufgabenzuordnungen im Personalbereich
gelangen;
- u.a.
Mit dem „Speyer-Preis“ im Themenfeld „Politik und Verwaltung“ sollen
außerordentliche Leistungen zur Umsetzung der Verwaltungsmodernisierung
in der Politik und in der Zusammenarbeit zwischen Politik und Verwaltung
ausgezeichnet werden.
Im Mittelpunkt stehen nicht primär Veränderungen im Verwaltungsmanagement,
sondern vielmehr die direkten und indirekten Wirkungen und Auswirkungen
dieser Veränderungen auf der Seite der Politik. Gesucht werden somit
optimale Formen der Zusammenarbeit zwischen den politisch gewählten
Instanzen und der ausführenden Verwaltung.
Unter dem Begriff „Politik“ sollen dabei – je nach Ebene – die Parlamente
/ Kreistage / Gemeinderäte verstanden werden, wohl wissend, dass auch
Regierungsmitglieder oder Beigeordnete häufig dem „politischen Lager“
zuzuordnen sind. Der Begriff „Parlament“ wiederum soll nicht nur ausschließlich
für die Gesamtorganisation gelten, sondern auch Untereinheiten einschließen
(Kommissionen, Ausschüsse, Ratsbüros, Fraktionen etc.).
Ausgezeichnet werden sollen – im Rahmen der Zielsetzungen der Verwaltungsmodernisierung
– insbesondere
- innovative und nachhaltig wirksame Bestrebungen der politisch gewählten
Instanzen zur Neugestaltung der eigenen Strukturen, Prozesse, Verhaltensweisen
im Parlamentsbetrieb;
- Maßnahmen zur Verbesserung der Kommunikation und der Zusammenarbeit
zwischen den Partnern und zum Einbezug der Bürgerinnen und Bürger
sowie der verschiedenen Interessengruppen in die Umsetzung der Reformzielsetzungen
durch parlamentarische Organe;
- Maßnahmen zur Förderung des Innovationspotenzials und
zum Aufbau von systematischen Lernprozessen und damit verbunden zu einem
besseren Umgang mit dem vielfältig und verstreut vorhandenen Wissen;
- Bestrebungen der Politik zur Verbesserung der Nachhaltigkeit der
Transformationsprozesse und zur Förderung der Wirkungsorientierung.
Die öffentliche Verwaltung kann die wachsenden öffentlichen
Aufgaben häufig nicht mehr alleine erfüllen. Vielfach fehlt ihr
dazu das Geld und / oder das Know how.
Im Themenfeld Public Private Partnership sollen daher herausragende
Ansätze und Erfolge bei der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben
durch neue Kooperationsformen zwischen Verwaltungen, Unternehmen und privaten
Organisationen (z.B. Vereine) ausgezeichnet werden.
Hierbei geht es nicht vornehmlich um die Privatisierung bisher durch
die öffentliche Hand bereitgestellter Leistungen, sondern vielmehr
um Interaktionen und Kooperationen zwischen öffentlichen und privaten
Partnern, mit dem Ziel, komplementäre Ziele zu erreichen und dabei
bei der Zusammenarbeit Synergiepotenziale zu nutzen.
Folgende Aspekte sind hierbei hervorzuheben:
- Ausrichtung an gemeinsamen Zielen (Kooperationsstrategie);
- Organisationsform des Kooperationsprozesses;
- Informationspolitik gegenüber den Partnern und Nutzern der Public
Private Partnership;
- Kooperationsertrag und Synergieeffekte (Nutzen für die Partner
und das öffentliche Interesse).
Wissensmanagement betrifft die effektive Nutzung des in der Verwaltung
vorhandenen sowie den Erwerb neuen Wissens. Im Einzelnen sind folgende
Aspekte betroffen:
- Auffinden der Kompetenzen und Potenziale der Mitarbeiter (z.B. durch
"Gelbe Seiten");
- Auffinden der relevanten Informationen (z.B. durch Suchsysteme);
- Weiterleiten vorhandenen Wissens an potenzielle Interessenten (z.B.
durch Intranet);
- Verbesserung von Arbeitsprozessen (z.B. durch Workflow-, Groupware-Systeme);
- Nutzung des Wissens aus Kunden-, Kooperations- und Wettbewerbsbeziehungen;
- Nutzung des Wissens aus Privatisierung, Ausgliederung und Überwachung;
- Erstellung und Nutzung von Berichten und Kennzahlen im Rahmen von
Controllingsystemen;
- Bilanzierung und Weitergabe des Wissens aus Veränderungsprozessen
(Verwaltungsreform);
- Nutzung des Erfahrungswissens im Rahmen von Qualitätsmanagement;
- Erstellung von Geschäftsberichten im Rahmen des Verwaltungsmarketings;
- Aufbau von "Markt"-Analysen und Früherkennungssystemen (Issue-Management);
- Nutzung des "emotionalen" Wissens aus Leitbildern, Verwaltungs-Design
und Organisationskultur.
Die folgenden Kriterien stellen allgemein gehaltene
Bewertungskriterien dar, die den Begutachtungen in allen Themenfeldern
zugrunde liegen werden.
- Erfolgt eine Orientierung an den allgemeinen Zielen der Verwaltungsmodernisierung
(Qualität der Leistung / Aufgabenerfüllung; Effizienzerhöhung;
BürgerInnenorientierung; MitarbeiterInnenorientierung; Haushaltsausgleich)?
- Kann eine Verknüpfung mit anderen Initiativen zur Verwaltungsmodernisierung festgestellt werden (oder „Insel-Lösung“)?
Von den Bewerbern wird neben der umfassenden Darstellung ihrer Anstrengungen
in einem Themenfeld erwartet, dass sie deutlich machen, ob und wie sie
diesen thematischen Schwerpunkt in ihr allgemeines Modernisierungskonzept
eingebettet haben. Bei der Bewertung der Bewerbungen wird dementsprechend
vorausgesetzt, dass die Bewerber Neuerungen und Verbesserungen nicht ausschließlich
innerhalb des Schwerpunktbereichs in Angriff genommen haben, sondern vielmehr
einen breiteren und allgemeineren Ansatz der „Modernisierung“ ihrer Verwaltung
verfolgen.
(Wer mit der Bewerbung um den Speyer-Preis 2000 aus internen Gründen
eine umfassende Selbstbewertung verbinden möchte, kann zu diesem Zweck
in Speyer ein Exemplar der „Bewerberbroschüre für den 4. Speyerer
Qualitätswettbewerb 1998“ anfordern).
Ansprechpartner für Fragen zu den einzelnen Themenfeldern sind
die Koordinatoren der jeweiligen Arbeitsgruppe.
Für nationale Belange und Fragen der Wettbewerbsdurchführung
sind in den einzelnen Ländern die folgenden Kontaktpersonen zuständig:
Dr. Albert Hofmeister
Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz
und Sport, Chef Inspektorat
Bundeshaus, 3003 Bern
Tel. 0041-31-324-5015, Fax 0041-31-324-3336, e-mail: Albert.Hofmeister@gs-vbs.admin.ch
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